Zusätzlich zu der bereits bestehenden Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich führt Frankreich nun von Juli 2024 an die verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung ein. Diese Anforderung beruht auf den Continuous Transaction Controls (CTCs), mit denen es der Regierung ermöglicht wird, eine Kontrolle von Mehrwertsteuerinformationen in Echtzeit zu erhalten. Ziel ist es, Steuerbetrug zu bekämpfen und so die Mehrwertsteuerlücke zu verringern.
In diesem Blogartikel erläutere ich die kommenden B2B E-Invoicing-Anforderungen für Frankreich im Detail.
Anforderungen und Fristen für die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich
Derzeit besteht bereits die Anforderung, dass alle Business-to-Government-Transaktionen (B2G) in Frankreich über die elektronische Rechnungsstellung abgewickelt werden müssen. Nun hat die französische Regierung die Fristen für den inländischen B2B-Bereich festgelegt.
Folgender Zeitplan zeigt, welche Fristen für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen gelten:
- Juli 2024: Einhaltungsfrist für große Unternehmen
- Januar 2025: Einhaltungsfrist für mittlere Unternehmen
- Januar 2026: Einhaltungsfrist für die kleinsten Unternehmen
Allerdings ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen schon ab dem 1. Juli 2024 besteht. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Frankreich hat sich für die Umsetzung der Anforderungen für das Y-Modell entschieden und stellt dafür die nationale Plattform Chorus Pro als öffentliches Rechnungsportal zur Verfügung. Somit stehen Rechnungsstellern und -empfängern verschiedene Wege zur Verfügung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und somit elektronische Rechnungen empfangen und senden zu können. Sie können sich entweder direkt mit der Chorus Pro Plattform verbinden oder den Vorgang indirekt über einen Dienstleister abwickeln.
Die direkte Nutzung des Rechnungsportals Chorus Pro ist allerdings sehr zeit- und ressourcenintensiv, ermöglicht aber jenen Unternehmen, die nicht in der Lage sind ihre Rechnungen in XML-Format zu erstellen, die Möglichkeit, der E-Invoicing Verpflichtung nachzukommen.
Die untenstehende Abbildung zeigt die verschiedenen Wege auf, die Rechnungsstellern und Rechnungsempfängern zur Verfügung stehen:

Dadurch ergeben sich vier verschiedene Wege, wie der Sende- und Empfangsvorgang abgewickelt werden können:
Möglichkeit 1
- Der Rechnungssteller legt seine Rechnung direkt im Chorus Pro Portal ab
- Chorus Pro leitet die Rechnung an den Rechnungsempfänger weiter
- Der Empfänger erhält, prüft und ruft die Rechnung über die Chorus Pro Plattform ab
- Chorus Pro leitet die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde weiter

Möglichkeit 2

- Der Rechnungssteller legt seine Rechnung auf seiner Partnerplattform ab
- Die Partnerplattform des Rechnungsstellers übermittelt die Rechnung an die Partnerplattform des Empfängers
- Die Partnerplattform des Empfängers übermittelt die Rechnungsdaten an die Chorus Pro Plattform
- Der Partnerplattform des Rechnungsstellers sendet den aktualisierten Rechnungsstatus an den Partnerplattform des Rechnungsempfängers
- Chorus Pro übermittelt die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde
Möglichkeit 3
- Der Rechnungssteller reicht die Rechnung über seine Partnerplattform ein
- Die Partnerplattform des Rechnungsempfängers übermittelt die Rechnung an die Chorus Pro Plattform
- Der Empfänger erhält, prüft und ruft die Rechnung über die Chorus Pro Plattform ab
- Chorus Pro übermittelt die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde

Möglichkeit 4

- Der Rechnungssteller legt seine Rechnung auf der Chorus Pro Plattform ab
- Die Chorus Pro Plattform übermittelt die Rechnung an die Partnerplattform des Rechnungsempfängers
- Der Empfänger erhält, prüft und ruft die Rechnung über seine Partnerplattform ab
- Chorus Pro übermittelt die Rechnungsdaten an die Steuerbehörde
Zusätzlich besteht im Bereich E-Reporting für B2C- und internationale B2B-Transaktionen die Anforderung der elektronischen Meldung an die Steuerverwaltung. Damit werden alle steuerlichen Informationen erfasst, die nicht durch die E-Invoicing Verpflichtung für B2G und inländische B2B Geschäfte abgedeckt werden. Auch dies geschieht über die Chorus Pro Plattform, welche die relevanten Informationen an die Steuerbehörde weiterleitet.
Folgende Informationen müssen in der Steuermeldung enthalten sein:
- Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen
- Datum der Zahlung
- Betrag der Zahlung für alle Vorgänge
- Anzahl der täglichen Transaktionen
- Zeitraum, für den die Übermittlung vorgenommen wird
- den Gesamtbetrag und den Betrag der entsprechenden Steuer
- Währungen
SAP Document Compliance für die Umsetzung der E-Invoicing-Anforderungen Frankreichs
Um die französischen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten zu können, empfehle ich die SAP Document Compliance-Lösung.
SAP Document Compliance ist eine strategische, integrierte SAP-Lösung, die mit SAP ECC und SAP S/4HANA funktioniert.
SAP hat bereits eine Lösung entwickelt, um die französischen E-Invoicing Anforderungen zu erfüllen. Mit dieser Lösung kann aber auch die Erfüllung vieler anderer länderspezifischer gesetzlicher Anforderungen auf der ganzen Welt sichergestellt werden. Alle eingeführten länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen können einfach mit dem SAP eDocument Cockpit verwaltet werden, das eine zentrale Rolle in SAP Document Compliance spielt. Mit SAP Document Compliance verfügen Sie über eine End-to-End-Lösung, die automatisch die erforderlichen XML-Dateien auf der Grundlage von Quellinformationen aus Ihren SD- oder FI-Fakturabelegen generiert und die XML-Datei bei Bedarf digital signiert. SAP Document Compliance kann sich auf SAP CPI, SAP PI oder auf EDI-Middleware-Systeme von Dritten beziehen, um den gesamten Datenverkehr mit den Systemen der lokalen Steuerbehörden zu verwalten.

Warum Sie die Anforderungen für elektronische Rechnungen erfüllen sollten
Der wichtigste Grund für die Einhaltung der E-Invoicing-Anforderungen ist die Vermeidung von Geldstrafen, da die Nichteinhaltung entsprechend geahndet wird. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die notwendigen SAP-Anpassungen vorzunehmen, um die Einhaltung der französischen E-Invoicing-Vorschriften zu gewährleisten.
Diese SAP-Anpassungen erfordern i.d.R. einige Arbeit und Investitionen. Die SAP Document Compliance-Lösung bringt jedoch auch für Ihr Unternehmen einige Vorteile mit sich: Es handelt sich um eine strategische Lösung, die die Wiederverwendung von SAP-Lizenzen und eine Grundkonfiguration für die Einhaltung anderer länderspezifischer rechtlicher Anforderungen bietet. So wird die Einhaltung der Vorschriften in Ihrem Unternehmen auf lange Sicht sichergestellt.
Wie PIKON Ihnen helfen kann
Bei PIKON haben wir das Competence Center for Legal Requirements aufgebaut, in dem unsere Berater gesetzliche Anforderungen weltweit und deren Auswirkungen auf das SAP-System beobachten und untersuchen. Unser Team besteht aus Experten, die fundiertes Wissen und Erfahrung aus unseren zahlreichen Projekten in den Bereichen SAP Document Compliance und lokale Implementierung auf der ganzen Welt vereinen, wie z. B. SDI in Italien, SII in Spanien, CFDI und Complemento de Pago in Mexiko, RTIR und EKAER in Ungarn, XRechnung und ZUGFeRD in Deutschland, E-Invoicing und E-Archive in der Türkei, DIAN in Kolumbien, MyDATA in Griechenland usw. Wir bieten unseren Kunden als strategischer Partner die jeweils bestmögliche Lösung, um sicherzustellen, dass ihr SAP-System und ihre Geschäftsprozesse langfristig unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus kümmern wir uns regelmäßig um neue oder sich ändernde gesetzliche Anforderungen, die für unsere Kunden relevant sind, und informieren sie, wenn Handlungsbedarf besteht. Auf diese Weise können sich die Kunden auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren und müssen sich keine Sorgen darüber machen, dass sie die notwendigen Vorschriften nicht einhalten.
Wenn Sie Fragen zu den französischen E-Invoicing-Vorschriften haben oder an einer System-Demo mit den Abläufen des E-Invoicings interessiert sind, zögern Sie nicht, ein Web-Meeting anzufragen, oder hinterlassen Sie einen Kommentar am Ende des Artikels. Wir helfen Ihnen gerne weiter und antworten Ihnen so schnell wie möglich.
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