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Intrastat für Warenbewegungen innerhalb der EU: Neuerungen

In der EU umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, die Warenhandel mit anderen EU-Mitgliedstaaten betreiben, sind verpflichtet, detaillierte Angaben zu diesen Transaktionen zu machen. Diese Angaben werden über die Intrastat-Meldung erfasst.

In diesem Artikel werde ich erklären, was Intrastat ist, welche Änderungen bevorstehen und was dies für Ihr Unternehmen bedeutet.

Intrastat-Anforderungen und bevorstehende Änderungen

Intrastat-Meldungen werden für die Meldung von Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet. Sie dienen hauptsächlich statistischen Zwecken über den EU-Handel, aber auch in gewisser Weise zur Kontrolle von möglichem Mehrwertsteuer-Betrug. Intrastat-Meldungen sind länderspezifisch, aber die allgemeinen Daten wie grenzüberschreitende Eingänge und Versendungen von Waren müssen für jedes Land angegeben werden. Für jede Transaktion sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter die Beschreibung der Waren, die statistische Warennummer, die Menge und der Wert der Waren, …

Ab dem 1. Januar 2022 werden zusätzliche Daten für die innergemeinschaftliche Lieferung in der Intrastat-Meldung erforderlich. Zwei zusätzliche Datenelemente müssen hinzugefügt werden:

  • Das Ursprungsland der Waren
  • Die Identifikationsnummer, die dem Partnerunternehmen im Bestimmungsmitgliedstaat zugeteilt wurde

Der wichtigste Grund dieser Änderungen ist, jedes nationale statistische Amt in die Lage zu versetzen, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erhaltenen Ausfuhrdaten für die Erstellung seiner eigenen Einfuhrstatistiken zu verwenden. In der Vergangenheit gab es bereits einige Änderungen bezüglich der Intrastat-Meldung. Beim Brexit haben wir gesehen, dass diese zusätzlich benötigten Daten sehr relevant und wichtig sind, um eine korrekte Intrastat-Meldung erstellen zu können.
Lieferanten in EU-Mitgliedstaaten, in denen diese beiden zusätzlichen Datenelemente noch nicht in der Intrastat-Meldung enthalten sind, müssen diese spätestens ab Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/2151 über europäische Unternehmensstatistiken melden.

Um diesen zusätzlichen Datenbedarf auszugleichen, haben die nationalen statistischen Ämter die Möglichkeit, kleinere Exporteure von der Meldung der Intra-EU-Handelsdaten zu befreien.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Sie sollten stets die Intrastat-Anforderungen der Länder, in denen Sie tätig sind, kennen. Eine regelmäßige Überprüfung der Intrastat-Vorschriften ist wichtig, um über Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Ein nützliches Hilfsmittel hierfür sind die SAP-Übersichtshinweise zu Intrastat. Dort finden Sie eine Zusammenfassung aller benötigter Informationen, um Ihre Anmeldung regelkonform zu gestalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, dass Sie sicherstellen, die richtigen Stammdaten in Ihrem SAP-System zu haben. Das ist eine notwendige Voraussetzung für die Extraktion der erforderlichen Daten für die beiden zusätzlichen Felder, die in Zukunft erforderlich sein werden.

Wie kann PIKON Ihnen helfen?

Bei PIKON haben wir ein Kompetenzzentrum für gesetzliche Anforderungen aufgebaut, in dem unsere Berater gesetzliche Anforderungen weltweit recherchieren. Wir sind ein strategischer Partner, der sicherstellt, dass Ihr SAP-System und Ihre Geschäftsprozesse langfristig den unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

In Bezug auf die Intratstat-Meldung hilft PIKON Ihnen gerne bei der Einhaltung der Vorschriften, indem wir die SAP-Hinweise prüfen und Ihr SAP-System so konfigurieren, dass alle erforderlichen Daten extrahiert werden können.

Wenn Sie Fragen zur Intrastat-Meldung haben, können Sie gerne ein Web-Meeting anfordern oder eine Nachricht im untenstehenden Kommentarbereich hinterlassen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontaktieren Sie uns!

Bei weiteren Fragen zum Thema Intrastat können Sie mich gerne kontaktieren oder ein Web-Meeting vereinbaren.

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Über den Autor
Selma Palic
Selma Palic
Selma Palic war SAP ERP Consultant bei PIKON Benelux in Genk, Belgien und innerhalb der PIKON-Gruppe Teil des Competence Center for Legal Requirements.

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