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Griechenland: myDATA E-Books + E-Invoicing mit SAP Document Compliance

Ende des 1. Quartals 2021, also am 1. April 2021 treten in Griechenland die Richtlinien für myDATA (my Digital Accounting and Tax Application) für die elektronische Übermittlung von digitalen Steuer- und Buchhaltungsdaten (E-Buchführung/E-Books) und elektronischen Rechnungen (e-Rechnungen/e-invoicing) in Kraft. Diese Vorschriften werden von der griechischen IAPR-Steuerbehörde (Independent Authority for Public Revenue), auch AADE (Ανεξάρτητη Αρχή Δημοσίων Εσόδων (ΑΑΔΕ)) genannt, verhängt und verlangen von allen Unternehmen, die Rechnungslegungsprozesse gemäß den griechischen Vorschriften verwalten, die elektronische Übermittlung von E-Rechnungen und E-Books mit E-Ledger-Details an die myDATA-Plattform.

In diesem Blogbeitrag werde ich Ihnen weitere Details zu den griechischen myDATA-Richtlinien geben und erläutern, wie Sie die Einhaltung dieser mit SAP Document Compliance für SAP ECC und SAP S/4HANA sicherstellen und so schwere Strafen vermeiden können.

E-Books und E-Invoicing-Daten, die elektronisch an die AADE myDATA-Plattform übermittelt werden müssen

Am 1. August 2019 veröffentlichte die IAPR in Griechenland erstmals offizielle technische Informationen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Griechenland über das My Digital Accounting and Tax Application System (myDATA-Plattform). Mit dem Steuerreformgesetz (L. 4646/2019) vom Dezember 2019 wurden E-Books und E-Invoices erstmals als Änderungen der griechischen Steuerprozessordnung (L. 4174/2013) eingeführt.

Die neuen griechischen Rechtlinien für myDATA E-Books und E-Rechnungen sehen vor, dass alle Mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Art des Unternehmens, die folgenden Umsatzsteuer-Daten regelmäßig an das myDATA-Portal der griechischen IAPR-Steuerbehörde elektronisch übermitteln müssen:

  • E-Rechnungen: Umsatzsteuerpflichtige Verkaufsrechnungen (inländische B2B-Transaktionen) plus Aufzeichnungen über eingegangene elektronische Kaufrechnungen. Die Rechnungsdetails müssen Buchführungscode-Details enthalten – anders als das bei herkömmlichen E-Rechnungen der Fall ist.
  • E-Books: Buchhaltungseinträge von General Ledger Transaktionen, Cash Ledger Payroll und Transaktionen des Anlagevermögens, einschließlich Abschreibungen. B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen, die nicht in den E-Rechnungsdaten enthalten sind, werden den E-Books hinzugefügt.

Aus technischer Sicht müssen Umsatzsteuersätze und E-Rechnungsdaten in einem vordefinierten XML-Format abgebildet und aufbereitet werden. Anschließend muss diese XML-Datei an die griechische AADE myDATA-Plattform gesendet werden. Das XML-Format entspricht der europäischen Norm EN 1691-1.

Die Einreichung der XML-Datei erfolgt monatlich oder vierteljährlich – abhängig von der derzeitigen Frequenz Ihrer Übermittlungen und den jeweiligen Anforderungen. Die Datenübermittlung muss bis zum 20. des auf die zu meldende Periode folgenden Monats erfolgen.

Hinweis: Obwohl dieses Modell von den griechischen IAPR-Behörden als E-Invoicing bezeichnet wird, ähnelt es tatsächlich eher der Berichtspflicht, wie sie in Spanien mit der SII-Berichterstattung und anderen EU-Ländern gilt. Es gibt in Griechenland keine Vorschrift, E-Rechnungen an Kunden zu senden, sondern nur die Pflicht, Mehrwertsteuerbezogene Transaktionsdetails an die IAPR-Behörde zu melden.

Warum Griechenland Sie verpflichtet E-Books und E-Rechnungen an die myDATA-Plattform zu senden

Durch Einführung der myDATA E-Buchführungs- und E-Invoicing Richtlinien kann die griechische IAPR-Steuerbehörde online Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für alle in Griechenland tätigen Unternehmen erstellen. In der Praxis verwendet die myDATA-Plattform (Digital Account and Tax Application) digitale Umsatzsteuerbücher und E-Rechnungen, um die Umsatzsteuertransaktionen griechischer Unternehmen zu validieren und mit den jeweiligen Gegenparts zu vergleichen. Infolgedessen kann die griechische Steuerbehörde Steuerhinterziehung, Fehler und Betrug identifizieren und verhindern. Dies steht im Einklang mit den Artikeln 217 bis 240 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke bei den EU-Mitgliedstaaten, wobei Griechenland derzeit eine der größten Mehrwertsteuerlücken aufweist. Das macht diese Initiative zu einer sehr wichtigen Anordnung.

Langfristig zielt die Verordnung auch darauf ab, Kosten zu sparen und gleichzeitig die Abhängigkeit von der physischen Speicherung und dem Transport von Dokumenten zu verringern – bei mehr Transparenz bei den steuerrelevanten Transaktionen.

Ein weiteres Ziel ist es, Unternehmen eine digitale Plattform zur Verfügung zu stellen, um Steuerverpflichtungen automatisiert nachkommen zu können. Die Plattform erleichtert die Anbindung der Unternehmen, die über ein automatisiertes computergestütztes Buchhaltungssystem wie SAP verfügen. Daher ist diese gesetzliche Anforderung ein Schlüsselfaktor auf dem Weg in die digitale Transformation der Steuerverwaltung und ihrer Beziehung zu Unternehmen.

Es ist keine große Überraschung, dass Griechenland Richtlinien für myDATA E-Books und E-Rechnungen eingeführt hat. Derzeit setzen Steuerbehörden auf der ganzen Welt, ebenso wie die IAPR-Steuerbehörde in Griechenland, vermehrt auf Technologien, um Daten von Steuerzahlern elektronisch zu sammeln und zu analysieren, häufig in oder nahezu in Echtzeit. Was als Business-to-Government (B2G) Richtlinie begann, entwickelte sich als erstes in Lateinamerika auch zu einer B2B Initiative. Ursprünglich nutzten lateinamerikanische Unternehmen E-Rechnungen nur zur Faktura an die Regierung, aber nicht untereinander. Angesichts der Möglichkeit, die erfolgreiche Betrugsbekämpfungsstrategie auf einen viel größeren Teil der Wirtschaft zu expandieren, erweiterten die lateinamerikanischen Länder, angeführt von Brasilien und Mexiko, die elektronische Rechnungsstellung auf den B2B-Bereich. In den letzten Jahren hat sich der Trend zur digitalen Regierung auf der ganzen Welt verbreitet. Auch Griechenland hat diese Initiative nun aufgegriffen und eigene gesetzliche Anforderungen für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuerdaten an die NAV-Steuerbehörden aufgestellt. Weitere Beispiele für ähnliche gesetzliche Anforderungen sind SDI in Italien, SII in Spanien, RTIR in Ungarn, XRechnung und ZUGFeRD in Deutschland sowie viele weitere länderspezifische Anforderungen, die derzeit entwickelt werden.

Griechenland hat seine myDATA-Frist aufgrund von COVID-19 auf den 1. April 2021 verschoben

Die Frist für die Einhaltung der griechischen Vorschriften für E-Rechnungen und E-Books von myDATA wurde auf den 1. Januar 2021 festgesetzt. Nachdem die griechische Steuerbehörde AADE ausgewertet hatte, inwieweit die Unternehmen, beeinflusst durch COVID-19, die Vorschriften bereits umsetzen können und auf Anfrage von den Unternehmen selbst, wurde der Beschluss gefasst das erste Quartal 2021 als zusätzliche Zeit für die Schulung und Anpassung von Unternehmen an die myDATA Plattform einzuräumen. Dies bedeutet, dass das erste Quartal 2021 als Pilotphase genutzt werden kann, in der Sie schon freiwillig Ihre Umsatzsteuerdaten des 1. Quartals 2021 (Januar – März 2021) elektronisch über das myDATA-Portal einreichen können. Beachten Sie, dass Daten, die im 1. Quartal 2021 veröffentlicht wurden, spätestens bis zum 31. Oktober 2021 an die myDATA-Plattform übermittelt werden müssen. Die Frist zur verpflichtenden Meldung wurde auf den 1. April 2021 verschoben. Ab dann müssen alle Unternehmen, die Buchhaltungsunterlagen gemäß der griechischen Rechnungslegungsstandards führen, die Mehrwertsteuerrelevanten E-Rechnungen und E-Books an die IAPR myDATA-Plattform senden. Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen wird mit Strafgebühren geahndet.

Wenn Sie Ihre griechischen Buchhaltungsprozesse in SAP ECC oder SAP S/4HANA verwalten, müssen Sie unbedingt die erforderlichen SAP-Anpassungen vornehmen, damit die Einhaltung der griechischen myDATA-Regeln sichergestellt ist. Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche unten oder hinterlassen Sie einen Kommentar am Ende des Artikels, um ein Web-Meeting mit einer Demo zu SAP Document Compliance für myDATA Griechenland anzufordern und zu erfahren, wie wir Sie bei Ihrem eigenen SAP-Compliance-Projekt unterstützen können.

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Fällige Strafen bei Nichteinhaltung der griechischen Richtlinien

Ab dem 1. April 2021 gelten die folgenden Strafen für die Nichteinhaltung der griechischen Richtlinien für myDATA E-Books und E-Rechnungen:

  • Fehler bei der Registrierung:
    • Zu späte Registrierung EUR 102,40
    • Nichtregistrierung EUR 2.500
    • 50% des nicht bezahlten Mehrwertsteuerbetrags, wenn während einer Steuerprüfung keine Registrierung vorliegt (Verweis auf Artikel 58A Abs. 3 des Gesetzes 4174/2013)
  • Nicht- oder verspätete Zahlung: Zinszahlung (derzeit 8,76% jährlich oder 0,73% monatlich), berechnet auf die Mehrwertsteuer.
  • Nicht- oder verspätete Einreichung von Umsatzsteuererklärungen: mindestens 500 EUR bei doppelter Buchführung oder 250 EUR bei vereinfachter Buchführung (Kameralistik).
  • Unvollständige und falsche Umsatzsteuererklärung: 50% des Mehrwertsteuerbetrags.
  • Nichteinhaltung von Rechnungs- und Buchhaltungspflichten: mindestens 500 EUR für doppelte Buchhaltungsbücher oder 250 EUR bei vereinfachter Buchführung (Kameralistik).

SAP Document Compliance zur Einhaltung der griechischen Vorschriften für myDATA E-Rechnungen und E-Books in SAP ECC oder SAP S/4HANA

Zur Implementierung der griechischen Anforderungen für myDATA E-Books und E-Rechnungen in SAP empfehle ich die Verwendung von SAP Document Compliance Solution (früher SAP eDocument Solution). SAP Document Compliance ist eine strategische, integrierte SAP-Lösung, die sowohl mit SAP ECC als auch mit SAP S/4HANA arbeitet. Mit dieser Lösung entsprechen Ihre SAP-Buchhaltungsprozesse zu 100% den griechischen Richtlinien.

SAP hat diese Lösung nicht nur zur Erfüllung der griechischen myDATA-Anforderungen entwickelt. SAP Document Compliance stellt auch die Einhaltung vieler weiterer länderspezifischer gesetzlicher Anforderungen auf der ganzen Welt sicher. So z. B. SDI in Italien, die E-Regularien in der TürkeiSII in SpanienCFDI und Complemento de Pago in MexikoRTIR in Ungarn, DIAN in Kolumbien usw. Alle implementierten, länderspezifischen Anforderungen können problemlos mit dem SAP eDocument Cockpit verwaltet werden, das eine zentrale Rolle bei SAP Document Compliance spielt. Mit SAP Document Compliance verfügen Sie über eine End-to-End-Lösung, die automatisch die erforderlichen XML-Dateien basierend auf Quellinformationen aus Ihren SD- oder FI-Rechnungsdokumenten generiert und die XML-Datei bei Bedarf digital signiert. SAP Document Compliance kann mit SAP CPI oder mit EDI-Middleware-Systemen von Drittanbietern verbunden werden und so die gesamte Datenübertragung mit den lokalen Steuerbehörden (z. B. der myDATA-Plattform der griechischen IAPR-Steuerbehörde) abwickeln.

Ein zusätzlicher Vorteil der Verwendung von SAP Document Compliance ist die Flexibilität. Es stehen mehrere SAP BAdIs (Business Add-Ins) zur Verfügung, um z.B. die Standard-XML-Struktur und die PDF-Zuordnung zu ändern, den E-Mail-Inhalt und die Empfänger zu ändern, den Kundenfeedback-Prozess teilweise zu automatisieren usw. Wir haben SAP Document Compliance bereits für viele verschiedene kundenspezifische Fälle angepasst. Bitte lassen Sie mich im Abschnitt „Kommentare“ am Ende des Blogartikels wissen, ob Sie bestimmte Anforderungen haben, die für Ihren griechischen SAP-Buchhaltungsprozess implementiert werden müssen. Gerne untersuche ich, wie diese in SAP Document Compliance integriert werden können.

Der Prozessablauf von SAP Document Compliance für die Einhaltung von E-Buchhaltung und E-Invoicing in Griechenland

Für die griechischen myDATA-Anforderungen bietet SAP eine Lösung in SAP Document Compliance an. Die folgende Grafik zeigt die in SAP Document Compliance implementierten End-to-End-Prozessschritte zur Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften für E-Books und E-Rechnungen:

Prozessablauf von SAP Document Colmliance für die Einhaltung von myDATA E-Buchhaltung und E-Invoicing in Griechenland

  1. Nachdem Sie in Ihrem SAP ECC- oder SAP S/4HANA-System eine SD- oder SAP FI-Faktura erstellt haben, wird im SAP eDocument Cockpit (Transaktion EDOC_COCKPIT) automatisch ein zugehöriges SAP eDocument ausgelöst.
  2. Das SAP eDocument Framework ruft die SAP eDocument-Daten aus der Datenbank ab und ruft zum Bereitstellen den Interface Connector auf.
  3. Dieser Connector ruft den Schnittstellentyp AIF_Proxy auf, mit dem das System eine Verbindung mit dem SAP AIF Add-On (SAP Application Interface Framework) herstellen kann.
  4. Das SAP Application Interface Framework löst die Zuordnung der Transaktionsdaten in das von der griechischen IAPR-Steuerbehörde geforderte XML-Format aus und speichert die XML-Datei.
  5. In einem nächsten Schritt wird SAP CPI (SAP Cloud Platform Integration) über einen ABAP-Proxy aufgerufen. SAP CPI stellt die Kommunikation mit der IAPR myDATA-Plattform her und kümmert sich um die gesamte Datenübertragung über WebServices. In diesem Schritt kann auch eine alternative EDI-Plattform eines Drittanbieters für die gesamte Datenübertragung zwischen SAP und dem myDATA-System verwendet werden.
  6. Die SAP Cloud Platform Integration löst dann eine zusätzliche technische Validierungsprüfung aus, um die Einhaltung der offiziellen griechischen Kommunikationsanforderungen sicherzustellen. Nach erfolgreicher Validierung wird die XML-Datei über WebServices an die griechische myDATA-Plattform übertragen.
  7. SAP CPI empfängt Feedback-Informationen von der myDATA-Plattform und konvertiert diese Informationen durch Dekodieren und Mappen der Ergebnisse in ein verarbeitbares Format.
  8. In einem nächsten Schritt überträgt SAP CPI die konvertierten Feedback-Informationen an das SAP AIF Add-On und an das SAP eDocument Cockpit, das das SAP eDocument aktualisiert. Die aktualisierten Informationen werden anschließend in Ihrem SAP eDocument Cockpit angezeigt.

Warum PIKON als Partner für Ihr Compliance Projekt?

Mit unserem Competence Center for Legal Requirements stellen wir sicher, dass Ihr SAP-System und Ihre Geschäftsprozesse langfristig den unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen auf der ganzen Welt entsprechen. Wir sind ein Expertenteam, das SAP-Know-how, fundiertes Wissen über die rechtlichen End-to-End-Prozesse und technischen Anforderungen der griechischen myDATA-Vorschriften und viele andere rechtliche Anforderungen kombiniert. In zahlreichen SAP Document Compliance Projekte und lokalen Implementierungsprojekten auf der ganzen Welt, darunter SDI in Italien, die E-Regularien in der TürkeiSII in SpanienCFDI und Complemento de Pago in MexikoRTIR in Ungarn, XRechnung und ZUGFeRD in Deutschland, DIAN in Kolumbien haben wir zusätzliche Erfahrungen gesammelt.

Zusätzlich bieten wir auch eigene Compliance SAP Add-Ons für zB. MTD VAT in Großbritannien und die VAT Whitelist in Polen an. Darüber hinaus behalten wir permanent neue und sich ändernde gesetzliche Anforderungen im Auge und informieren unsere Kunden, wenn Maßnahmen erforderlich sind. Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen nicht alle gesetzlichen Anforderungen selbst verfolgen muss und Sie sich statt dessen auf Ihr tägliches Geschäft konzentrieren können.

Wenn Sie Fragen zu den griechischen myDATA E-Books und E-Invoicing Richtlinien haben oder sich informieren wollen wie wir Ihnen helfen können, die Konformität Ihres SAP-Systems zu erreichen, stellen Sie mir bitte Ihre Fragen im Abschnitt „Kommentare“ unten oder fordern Sie ein Web-Meeting mit System-Demo durch Klicken auf die Schaltfläche weiter oben in diesem Blog-Beitrag an. Ich helfe Ihnen gerne weiter!

PIKON ist Ihr strategischer Partner zur Einhaltung der griechischen myDATA-Vorschriften für E-Buchführung und E-Rechnung.

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Über den Autor
Sifeddine Salhane
Sifeddine Salhane
Sifeddine Salhane war SAP ERP Consultant bei PIKON Benelux mit Fokus auf der Integration der SAP Module SD und FI. In der internationalen PIKON Gruppe gehörte er zum PIKON Competence Center für legale Anforderungen.

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