WHITELIST-CHECK FÜR UMSATZ­STEUER­ZAHLER IN POLEN

Machen Sie den automatisierten Check mit dem VAT Poland Whitelist Check for SAP

Whitelist of VAT Taxpayers Polen – Aus diesen Gründen ist eine automatisierte Lösung in Ihrem SAP System ab Januar 2020 nötig

Unser PIKON Competence Center für Legale Anforderungen hat mit der Lösung „VAT Poland – Whitelist Check for SAP“ ein integriertes SAP Add-On entwickelt, mit dem Ihr System die Anforderungen der neuen polnischen Anforderung „Whitelist of VAT Taxpayers“ (biała lista) erfüllt.

Ab September 2019 hat das polnische Finanzministerium (Ministerstwo Finansów) geänderte Bestimmungen des „Gesetzes zur Änderung der Steuer auf Waren und Dienstleistungen und bestimmter anderer Gesetze“ erlassen und die sogenannte „Whitelist of VAT Taxpayers“ (= biała lista) Verordnung eingeführt. PIKONs „VAT Poland – White-list Check for SAP“ ist ein Add-on zum SAP Standard, mit dem Sie Ihre polnischen Zahlungsempfänger gegen die täglich aktualisierte Liste der polnischen Steuerbehörde direkt aus Ihrem SAP ECC oder SAP S/4HANA System heraus prüfen können.

Die polnische Whitelist of VAT Taxpayers ist eine Online-Liste der Mehrwertsteuerzahler, die wichtige Informationen zu Unternehmen enthält, die in Polen geschäftlich tätig sind. Anhand dieser Liste können Sie die Registerdaten der Gegenparteien schnell und umfassend überprüfen.

Die “Whitelist of VAT taxpayers” wurde aus zwei Gründen eingeführt:

  • Zum einen soll es den Steuerzahlern helfen, ihre Zahlungsempfänger zu überprüfen und dadurch negative Konsequenzen zu vermeiden. Diese würden dadurch entstehen, dass Umsatzsteuerabzüge für Rechnungen von einer nicht existierenden Einrichtung oder von einem Unternehmen ohne Mehrwertsteuerstatus geltend gemacht werden.
  • Zum anderen bemüht sich das polnische Finanzministerium um eine Straffung des Mehrwertsteuersystems.

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Diese Konsequenzen entstehen Ihnen, wenn ein Zahlungs­empfänger nicht auf der Whitelist geführt wird

Wenn Sie einem Rechnungssteller, der nicht auf der Whitelist geführt wird oder die fällige Umsatzsteuer nicht an die Steuerbehörden abführt, Geld überweisen, dann haften Sie als Rechnungsempfänger gesamtschuldnerisch mit dem Rechnungssteller für das Steuerversäumnis.
Wichtig ist auch, dass zusätzlich zu diesen Mehrwertsteuerstrafen ab Januar 2020 Einkommensteuerstrafen auf Sie zukommen, wenn Transaktionen mit Lieferanten 15.000 PLN überschreiten und der Empfänger nicht auf der Whitelist geführt wird. Hier verlieren Sie Ihren Anspruch, die in dem Fall gezahlte Umsatzsteuer geltend machen zu können.
Diese Sanktionen traten mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

So vermeiden Sie Sanktionen aufgrund von Nicht-Einhaltung der polnischen Whitelist of VAT Taxpayers (Biała Lista)-Bestimmungen ab Januar 2020

Bis zum 31.12.2019 hatte es noch keine Folgen, wenn Sie Zahlungen an einen Empfänger leisteten, der nicht auf der Whitelist of VAT Taxpayers geführt ist. Spätestens jetzt empfehlen wir Ihnen, eine automatisierte Lösung in Ihrem SAP System zu implementieren. Das PIKON Competence Center für Legale Anforderungen hat das integrierte SAP Add-On entwickelt, das den benötigten Abgleich direkt aus Ihrem SAP ECC oder SAP S/4HANA System heraus macht. Mit unserer Lösung erfüllen Sie diese polnischen gesetzlichen Anforderungen vollständig und müssen sich über mögliche Konsequenzen keine Sorgen machen.

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Kontakt

Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung in einem Online-Meeting vor. Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus, wir kontaktieren Sie dann zeitnah.

Daniel Schneider-Ortscheit
Daniel Schneider-Ortscheit
Customer Success Manager
Tommy Beckers
Tommy Beckers
Managing Partner PIKON Benelux NV