
- von Sabine Hofmann

Jetzt gratis testen: SAP-integrierter Check Ihrer Zahlungsempfänger gegen die polnische Whitelist
- 29. April 2020
- 1 Minute
Home » Leistungen » SAP Add-Ons » Add-On: VAT Poland – Whitelist Check for SAP
Unser PIKON Competence Center für Legale Anforderungen hat mit der Lösung „VAT Poland – Whitelist Check for SAP“ ein integriertes SAP Add-On entwickelt, mit dem Ihr System die Anforderungen der neuen polnischen Anforderung „Whitelist of VAT Taxpayers“ (biała lista) erfüllt.
Ab September 2019 hat das polnische Finanzministerium (Ministerstwo Finansów) geänderte Bestimmungen des „Gesetzes zur Änderung der Steuer auf Waren und Dienstleistungen und bestimmter anderer Gesetze“ erlassen und die sogenannte „Whitelist of VAT Taxpayers“ (= biała lista) Verordnung eingeführt. PIKONs „VAT Poland – White-list Check for SAP“ ist ein Add-on zum SAP Standard, mit dem Sie Ihre polnischen Zahlungsempfänger gegen die täglich aktualisierte Liste der polnischen Steuerbehörde direkt aus Ihrem SAP ECC oder SAP S/4HANA System heraus prüfen können.
Die polnische Whitelist of VAT Taxpayers ist eine Online-Liste der Mehrwertsteuerzahler, die wichtige Informationen zu Unternehmen enthält, die in Polen geschäftlich tätig sind. Anhand dieser Liste können Sie die Registerdaten der Gegenparteien schnell und umfassend überprüfen.
Die “Whitelist of VAT taxpayers” wurde aus zwei Gründen eingeführt:
Testen Sie den VAT Poland Whiteliste Check for SAP 30 Tage lang unverbindlich.
Wenn Sie einem Rechnungssteller, der nicht auf der Whitelist geführt wird oder die fällige Umsatzsteuer nicht an die Steuerbehörden abführt, Geld überweisen, dann haften Sie als Rechnungsempfänger gesamtschuldnerisch mit dem Rechnungssteller für das Steuerversäumnis.
Wichtig ist auch, dass zusätzlich zu diesen Mehrwertsteuerstrafen ab Januar 2020 Einkommensteuerstrafen auf Sie zukommen, wenn Transaktionen mit Lieferanten 15.000 PLN überschreiten und der Empfänger nicht auf der Whitelist geführt wird. Hier verlieren Sie Ihren Anspruch, die in dem Fall gezahlte Umsatzsteuer geltend machen zu können.
Diese Sanktionen traten mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Bis zum 31.12.2019 hatte es noch keine Folgen, wenn Sie Zahlungen an einen Empfänger leisteten, der nicht auf der Whitelist of VAT Taxpayers geführt ist. Spätestens jetzt empfehlen wir Ihnen, eine automatisierte Lösung in Ihrem SAP System zu implementieren. Das PIKON Competence Center für Legale Anforderungen hat das integrierte SAP Add-On entwickelt, das den benötigten Abgleich direkt aus Ihrem SAP ECC oder SAP S/4HANA System heraus macht. Mit unserer Lösung erfüllen Sie diese polnischen gesetzlichen Anforderungen vollständig und müssen sich über mögliche Konsequenzen keine Sorgen machen.
Für die Interaktion mit der Schnittstelle der offiziellen Whitelist der polnischen Steuerbehörde muss die beim Kunden vorhandene SAP-Version internetfähig sein. Es muss sich sowohl per http als auch FTP mit den Systemen der polnischen Steuerbehörde verbinden lassen.
Zum Entschlüsseln der Informationen aus der von der polnischen Steuerbehörde zur Verfügung gestellten Datei wird die SAP CryptoLib genutzt. Diese muss mindestens in Version 8 vorhanden sein.
Es sind keine zusätzlichen SAP Lizenzen nötig.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Lösung in einem Online-Meeting vor. Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus, wir kontaktieren Sie dann zeitnah.
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