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KANU 2.0 der BNetzA: Was Gasnetzbetreiber jetzt wissen sollten

Inhalt

Einleitung: Geänderte Rahmenbedingungen für Gasnetzbetreiber

Die Transformation der Energieversorgung ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern sie verändert bereits heute die Rahmenbedingungen für Gasnetzbetreiber. Sinkende Gasmengen, die kommunale Wärmeplanung und das Ziel der Klimainfrastruktur neu zu bewerten und langfristige Investitionen an veränderte Marktbedingungen anzupassen.

Mit KANU 2.0 reagiert die Bundesnetzagentur auf diese Entwicklung und schafft einen erweiterten regulatorischen Rahmen für die kalkulatorische Nutzungsdauer von Gasnetzanlagen. Gegenüber der ersten Festlegung bietet KANU 2.0 deutlich mehr Flexibilität, stellt Netzbetreiber aber auch vor neue strategische und organisatorische Fragestellungen.

Doch was genau verbirgt sich hinter KANU 2.0? Welche Änderungen bringt die neue Festlegung mit sich, und welche Auswirkungen ergeben sich für Gasnetzbetreiber? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen, ordnen sie im Kontext von KANU 1.0 ein und zeigen, warum sich Unternehmen bereits jetzt mit den neuen Regelungen auseinandersetzen sollten.

Was steckt hinter KANU?

Mit der Festlegung KANU (Kalkulatorische Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen) reagierte die Bundesnetzagentur erstmals auf die Herausforderungen, die sich aus der Entwicklung der Gasversorgung ergeben. Hintergrund ist die politische Zielsetzung einer treibhausgasneutralen Energieversorgung bis 2045. Es zeichnet sich ab, dass Teile der Gasnetzinfrastruktur aufgrund der rückläufigen Nutzung möglicherweise nicht mehr über ihre ursprünglich angesetzte wirtschaftliche Nutzungsdauer benötigt werden.

KANU schafft deshalb die Möglichkeit, die kalkulatorischen Nutzungsdauern von Gasnetzanlagen anzupassen und diese schneller abzuschreiben. Ziel ist es, das in den Gasnetzen gebundene Anlagevermögen bis zum klimapolitisch angestrebten Ausstieg aus dem Erdgas im Jahr 2045 möglichst vollständig zu refinanzieren.

Vor diesem Hintergrund führte die Bundesnetzagentur KANU 1.0 mit Beschluss vom 08. November 2022 ein und schuf damit einen regulatorischen Rahmen für die Anpassung der kalkulatorischen Nutzungsdauern bestimmter Gasnetzanlagen.

Die erste Festlegung war ein wichtiger Schritt, blieb jedoch in ihrem Anwendungsbereich begrenzt. Sie richtete sich im Wesentlichen an Neuinvestitionen und ließ den bereits vorhandenen Anlagenbestand weitgehend unberücksichtigt. Gerade dieser macht jedoch den größten Teil des Vermögens vieler Gasnetzbetreiber aus. Gleichzeitig zeigte sich, dass die Veränderungen regional sehr unterschiedlich verläuft und starre Vorgaben den individuellen Gegebenheiten der Netzbetreiber nicht immer gerecht werden.

KANU 1.0 legte demnach den regulatorischen Grundstein für eine Anpassung kalkulatorischer Nutzungsdauern. Mit den zunehmenden Anforderungen der Energiewende wurde jedoch deutlich, dass eine Weiterentwicklung des Ansatzes erforderlich ist.

Was ändert sich mit KANU 2.0?

Die Weiterentwicklung der ersten Festlegung bringt für Gasnetzbetreiber wesentliche Veränderungen mit sich. KANU 2.0 wurde mit Beschluss der Bundesnetzagentur vom 25. September 2024 festgelegt und kann seit dem Jahr 2025 angewendet werden. Während KANU 1.0 vor allem einen ersten regulatorischen Rahmen für die Anpassung von Nutzungsdauern geschaffen hat, erweitert die neue Festlegung KANU 2.0 die Möglichkeiten zur Abbildung der langfristigen Entwicklung der Gasnetzinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die stärkere Berücksichtigung des Anlagenbestands sowie zusätzliche Gestaltungsspielräume bei der kalkulatorischen Abschreibung.

KANU 1.0

Fokus auf Neuanlagen

Lineare Abschreibung

Starre Regelung

Klare Anpassungen

KANU 2.0

Einbeziehung von Neu- und Bestandsanlagen

Lineare oder degressive Abschreibung

Individueller Transformationspfad

Höhere Anforderungen an Umsetzung

Eine der zentralen Änderungen ist die Einbeziehung von Bestandsanlagen. Während die erste Festlegung hauptsächlich auf Neuinvestitionen ausgerichtet war, können nun auch bestehende Gasnetzanlagen in die Betrachtung einbezogen werden. Dies ist für viele Netzbetreiber besonders relevant, da ein großer Teil des Anlagevermögens bereits seit Jahren im Netz vorhanden ist.

Darüber hinaus erweitert KANU 2.0 die Möglichkeiten bei der kalkulatorischen Abschreibung. Netzbetreiber können stärker berücksichtigen, wie sich die Nutzung ihrer Gasnetze in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Neben der Anpassung von Nutzungsdauern steht insbesondere die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung im Fokus. Dadurch können höhere Abschreibungsbeträge in früheren Jahren angesetzt und wirtschaftliche Risiken aus einer rückläufigen Nutzung der Infrastruktur besser abgebildet werden.

Die neuen Regelungen ermöglichen damit eine individuelle Ausgestaltung, erhöhen jedoch gleichzeitig die Anforderungen an Planung, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation. Netzbetreiber stehen vor der Aufgabe, die für ihr Unternehmen passende Vorgehensweise zu bewerten und die Auswirkungen auf ihre Prozesse frühzeitig zu berücksichtigen.

Welche Auswirkungen ergeben sich für Netzbetreiber

KANU 2.0 erweitert den Handlungsspielraum der Gasnetzbetreiber deutlich. Die Unternehmen erhalten mehr Möglichkeiten, die Transformation ihrer Gasnetzinfrastruktur individuell abzubilden und ihre Abschreibungsstrategie stärker an den erwarteten Entwicklungen auszurichten. Damit entsteht jedoch nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch eine höhere Verantwortung bei der Ausgestaltung und Begründung der gewählten Vorgehensweise.

Die neuen Optionen können nur dann genutzt werden, wenn sie sachgerecht angewendet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Netzbetreiber stehen daher vor der Herausforderung, belastbare Grundlagen für ihre Entscheidungen zu schaffen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die erwarteten Mengenentwicklungen, die regionale Transformationsplanung sowie die zukünftige Nutzung einzelner Anlagen. Die gewählte Abschreibungsstrategie muss zu den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Netzes passen und gegenüber der Regulierungsbehörde begründbar sein.

Gerade die Bewertung des eigenen Anlagenbestands stellt viele Unternehmen vor komplexe Fragestellungen:

  • Welche Anlagen werden langfristig benötigt?
  • Welche Nutzungsdauern sind realistisch?
  • Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Abschreibungsmodelle auf die wirtschaftliche Entwicklung des Netzes?

Diese Fragen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Regulierungsmanagement, Asset Management und Rechnungswesen.

Zusätzlich sollten Netzbetreiber ihre Datenbasis und bestehenden Prozesse überprüfen. Nur mit verlässlichen Anlageninformationen und transparenten Bewertungsgrundlagen lassen sich die neuen Möglichkeiten von KANU 2.0 sinnvoll nutzen und revisionssicher umsetzen.

Die Herausforderung besteht somit darin, den gewonnenen Gestaltungsspielraum strategisch zu nutzen und gleichzeitig eine nachvollziehbare Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen, regulatorischen Anforderungen und der langfristigen Entwicklung der Gasnetze zu finden.

Wichtig

KANU 2.0 betrifft zunächst die kalkulatorische Abschreibung im regulatorischen Umfeld. Handelsrechtliche oder steuerliche Abschreibungen werden dadurch nicht automatisch angepasst. Unternehmen müssen deshalb die unterschiedlichen Bewertungsansätze sauber voneinander trennen und entsprechend in ihren Prozessen und SAP-Systemen abbilden.

Wie lässt sich KANU 2.0 in SAP umsetzen?

Die Umsetzung von KANU 2.0 endet nicht bei der regulatorischen Entscheidung über Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe. Damit die neuen Vorgaben auch im Tagesgeschäft wirksam werden, müssen sie in den bestehenden Systemen und Prozessen abgebildet werden. Für viele Netzbetreiber rückt dabei insbesondere SAP als zentrales System für die Anlagenbuchhaltung in den Fokus.

Neben den technischen Einstellungen sind vor allem die zugrunde liegenden Stammdaten entscheidend. Anlagen müssen eindeutig identifiziert, den richtigen Kategorien zugeordnet und mit den entsprechenden kalkulatorischen Nutzungsdauern versehen werden. Eine besondere Herausforderung ergibt sich dabei aus dem Ziel von KANU 2.0, dass betroffene Gasanlagen spätestens zum 31.12.2044 vollständig abgeschrieben sein sollen. Da die einzelnen Anlagen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktiviert wurden, lässt sich dieses Ziel nicht über eine einheitliche Nutzungsdauer in SAP abbilden. Stattdessen muss die verbleibende Nutzungsdauer jeder einzelnen Anlage individuell angepasst werden, sodass die Abschreibung zum vorgesehenen Stichtag endet.

Für eine praxisgerechte und zeitabhängige Umsetzung in der SAP-Anlagenbuchhaltung ist daher die Nutzung zeitabhängiger Abschreibungsparameter von zentraler Bedeutung. Diese Funktion ermöglicht es, Abschreibungsschlüssel oder Nutzungsdauern zu einem definierten Zeitpunkt beziehungsweise für einen bestimmten Zeitraum anzupassen, ohne die bisherigen Abschreibungswerte zu verändern. Dadurch können die regulatorischen Vorgaben von KANU 2.0 systemseitig nachvollziehbar und revisionssicher umgesetzt werden.

Darüber hinaus sollten bestehende Prozesse zur Anlage, Änderung und Bewertung von Anlagen überprüft werden. Nur wenn Stammdaten, Abschreibungsparameter und Prozessabläufe aufeinander abgestimmt sind, lässt sich eine konsistente Umsetzung sicherstellen und den Anforderungen einer Revision sowie der Regulierungsbehörde gerecht werden.

So kann PIKON Sie in der Umsetzung unterstützen

Mit KANU 2.0 stehen Gasnetzbetreiber vor der Herausforderung, regulatorische Vorgaben nicht nur fachlich zu bewerten, sondern auch systemseitig korrekt umzusetzen. Insbesondere die Anpassung kalkulatorischer Nutzungsdauern, die Nutzung zeitabhängiger Abschreibungsparameter und die Sicherstellung einer konsistenten Stammdatenbasis erfordern eine enge Verzahnung von Regulierungsmanagement, Rechnungswesen und SAP.

Bei PIKON unterstützen wir unsere Kunden dabei, die Anforderungen von KANU 2.0 effizient in ihrer SAP-Systemlandschaft umzusetzen. Unsere Berater:innen verfügen über langjährige Erfahrung und verbinden regulatorisches Know-how mit fundierter SAP-Expertise.

Wir begleiten unsere Kunden von der Analyse der Auswirkungen auf den Anlagenbestand über die Konzeption geeigneter Abschreibungsmodelle bis hin zur technischen Umsetzung in der SAP-Anlagenbuchhaltung. Dabei unterstützen wir unter anderem bei der Anpassung von Nutzungsdauern und Abschreibungsschlüsseln, der Nutzung zeitabhängiger Abschreibungsparameter sowie der Überprüfung und Optimierung der relevanten Stammdaten und Prozesse.

Mit PIKON können Netzbetreiber sicherstellen, dass die Anforderungen von KANU 2.0 regulatorisch konform, revisionssicher und effizient in SAP umgesetzt werden. So schaffen wir die Grundlage für transparente Prozesse und eine nachhaltige Umsetzung der regulatorischen Vorgaben.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung von KANU 2.0? Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Vereinbaren Sie ein Webmeeting mit unseren Expert:innen oder stellen Sie uns Ihre Frage im Kommentarbereich.

Martina Ksinsik
Martina Ksinsik
Customer Success Manager

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Über den Autor
Luka Dierkes
Luka Dierkes
Luka Dierkes ist SAP ERP Beraterin bei der PIKON Deutschland AG in Saarbrücken mit Schwerpunkt auf dem Modul Finance. Sie begeistert sich dafür, Finanzprozesse durch digitale Lösungen effizienter zu gestalten.

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