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Der Brexit-Deal und SAP

Da sich Großbritannien und die EU in den BREXIT-Verhandlungen auf den letzten Drücker doch auf ein Handelsabkommen geeinigt haben, können wir unsere SAP-Systeme nun endlich auf ein DEAL-Szenario ausrichten.

Das EU-UK Trade and Cooperation Agreement (TCA) bedeutet hierbei keinesfalls einen Ersatz für die Mitgliedschaft in der Zollunion der Europäischen Union. Sondern es gilt, wie für jedes andere Handelsabkommen auch, die eigenen Produkte hinsichtlich der Bedingungen des TCA zu prüfen und die Ursprungsnachweise, die Zollanmeldungen und die Frachtpapiere korrekt zu erstellen. Nur dann kann man auch von vergünstigten Zollsätzen profitieren.

Was bedeutet das für die Nutzung von SAP?

Auch im nun vorliegenden DEAL-Szenario mit Handelsabkommen, müssen wir die Logistikprozesse und Finanztransaktionen in unseren SAP-Systemen so umstellen, dass Großbritannien aus Sicht der EU zukünftig als Drittland behandelt wird.

Werke im Ausland

Das betrifft zum Beispiel die SAP-Funktion Werke im Ausland (WiA). Diese Funktion konnte genutzt werden, um Warenläger in einem anderen EU-Staat ohne eigenen Buchungskreis mit Lieferungen zu versorgen und diese Vorgänge steuerlich korrekt abzubilden. Da es sich bei Warenlieferungen nach Großbritannien zukünftig nicht mehr um innergemeinschaftliche Verbringungen, sondern um Exporte handelt, kann die Funktion Werke im Ausland dafür nicht mehr verwendet werden.

Sollten Sie ein Warenlager mit der WiA-Funktion betreiben, ist zu prüfen, ob es notwendig ist einen eigenen Buchungskreis und somit auch eine eigene Gesellschaft für Großbritannien anzulegen.

Warenursprung und Präferenzen

Wer sich bisher noch nicht mit dem Thema Warenursprung beschäftigt hat, sollte es auf jeden Fall ab jetzt tun. Denn um die vergünstigten Zollsätze, welche im TCA vereinbart wurden, nutzen zu können, müssen die Waren die festgelegten Bedingungen erfüllen. Der Ursprung der Waren spielt dabei eine zentrale Rolle. Waren, die nachweislich aus der EU stammen, können zollfrei in Großbritannien importiert werden. Umgekehrt gilt das gleiche für Waren, die nachweislich aus Großbritannien stammen.

Für deutsche Unternehmen gibt es hierzu weitere Informationen auf der Website des deutschen Zolls: BREXIT Warenursprung und Präferenzen

Für die SAP-Logistiker heißt es also, die Warenströme zu analysieren und ihre Prozesse auf die neuen Bedingungen hin zu prüfen. Dabei kann man von folgendem Grundsatz ausgehen: was wird wohin und an wen geliefert?

Die Maßnahmen des Zolls richten sich nach der versendeten Ware, welche durch die Zolltarifnummer identifiziert wird. Sollten Sie zuvor Handel mit britischen Firmen betrieben haben und nun selbst Ware nach Großbritannien importieren möchten, so sollten Sie die Tarifierung für Importe nach Großbritannien prüfen bzw. entsprechend im SAP-System pflegen.

Embargos und Sanktionen

Was Embargos gegenüber Staaten und Sanktionen gegenüber Organisationen und Einzelpersonen angeht, empfehle ich die aktuellen nationalen Listen zu beachten.

Die Klassifizierung von Dual-Use-Gütern sollte überprüft werden, sofern Sie in Großbritannien ansässig sind.

Steuerfindung und Stammdaten

Auch die Steuerfindung in den SAP Modulen SD und MM ist so anzupassen, dass Transaktionen mit Kunden und Lieferanten aus Großbritannien steuerlich korrekt als Drittlandsgeschäft abgebildet werden.

Hierzu sind auch Anpassungen der Stammdaten notwendig. Zum einen sind für Kunden und Lieferanten aus Nordirland ab sofort Regionen zu pflegen. Zum anderen müssen die Konditionssätze zur Steuerfindung überprüft und ggf. angepasst werden, in Abhängigkeit der geänderten Geschäftspartnerstammsätze.

Beachten Sie hierbei, dass die Sonderregelungen für Nordirland nur den Warenverkehr betreffen, aber keine Dienstleistungen.

Sollten Sie Sendungen mit einem Wert bis einschließlich 135 GBP (Netto-Verkaufspreis) an Endkunden in Großbritannien liefern, so beachten Sie bitte, dass diese Sendungen der britischen Mehrwertsteuer unterliegen.

Für deutsche Unternehmen sind hier die Seiten der Industrie- und Handelskammern gute Informationsquellen, z.B. Änderungen bei Lieferungen an britsche Endkunden

Haben Sie weitere Fragen zur Anpassung Ihres SAP-Systems an die Veränderungen, die sich durch den Brexit-Deal ergeben haben?

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Über den Autor
Michaela Hoffmann
Michaela Hoffmann
Michaela Hoffmann war bei PIKON Deutschland Senior Consultant im Bereich SAP ERP und Fachkraft für Zoll- und Außenwirtschaft.

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