Seit 2017 hat die französische Regierung beschlossen, mit der elektronischen Rechnung für B2G (Business-to-Government) zu arbeiten. Ab Juli 2024 werden sich die Vorschriften für B2B (Business-to-Business) und B2C (Business-to-Consumer) ändern und die Nutzung von eInvoicing und eReporting erforderlich sein. In den folgenden Abschnitten werden wir kurz erläutern, was die neuen Anforderungen sind und was SAP anbieten wird, um ihnen gerecht zu werden.
Ab wann müssen Unternehmen in Frankreich den eInvoicing- und eReporting-Vorschriften entsprechen?
Die französische Regierung hat beschlossen, dass jedes Unternehmen in Frankreich oder Unternehmen mit einer Mehrwertsteuernummer in Frankreich ab dem 1. Juli 2024 in der Lage sein sollte, eInvoices zu empfangen (unabhängig von der Unternehmensgröße). Weitere Informationen finden Sie hier.
Ab den folgenden Daten richtet sich die Anforderung zum Versenden von eInvoices oder zur Durchführung von eReporting nach der Größe des Unternehmens:
1. 1. September 2026: Großunternehmen
- Jahresumsatz größer als 1,5 Milliarden Euros
- Bilanzsumme höher als 2 Milliarden Euros
- Das Unternehmen beschäftigt mehr als 5000 Mitarbeiter
2. 1. September 2026: Mittelständische Unternehmen
- Jahresumsatz zwischen 50 Millionen Euros und 1,5 Milliarden Euros
- Bilanzsumme zwischen 43 Millionen Euros und 2 Milliarden Euros
- Das Unternehmen beschäftigt zwischen 250 und 5000 Mitarbeiter
3. 1 September 2027: Kleine Unternehmen
- Jahresumsatz niedriger als 50 Millionen Euros
- Bilanzsumme niedriger als 43 Millionen Euros
- Das Unternehmen beschäftigt zwischen 10 und 250 Mitarbeiter
Unternehmen, die nur steuerbefreite Waren oder Dienstleistungen verkaufen, wie bestimmte Versicherungs- und Bankdienstleistungen, medizinische und Gesundheitsdienstleistungen sowie Bildungsdienstleistungen, sind von den Anforderungen für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Berichterstattung befreit. Alle Unternehmen, die andere Aktivitäten als die zuvor genannten ausüben, müssen den neuen elektronischen Anforderungen entsprechen.
Prozess-Szenarien
Die Regierung oder die DGFiP (Direction Générale des Finances Publiques) hat beschlossen, zwei Plattformen zu verwenden, die miteinander verbunden werden können oder auch separat funktionieren. Eine davon ist die PDP (Plateforme de Dématerialisation Partenaire). Dies ist ein Drittanbieter und die Nutzung ist optional. Die PDP kann die Rechnungen in das erforderliche XML-Format umwandeln und es an die Plattform PPF (Portail Public de Facturation) oder Chorus Pro senden.
Die Nutzung von PPF ist kostenlos, aber es kann die Rechnungen nicht in das benötigte XML-Format umwandeln. PPF ist mit den Steuerbehörden verbunden, daher ist die Verbindung zur PDP optional, während die Nutzung von PPF obligatorisch ist und entweder direkt oder über die PDP erfolgen kann. Dies mag alles kompliziert erscheinen, aber das folgende Schema wird die meisten Fragen klären, die möglicherweise auftauchen könnten. Die französische Regierung hat sich für ein Y-Modell mit vier Optionen entschieden.
Im Allgemeinen wird das Y-Modell wie folgt dargestellt und führt zu vier Optionen für die elektronische Rechnungsstellung:
Option 1
- Der Rechnungsteller 1 erstellt die Rechnung oder XML und sendet diese an PDP A.
- PDP A konvertiert gegebenenfalls die Rechnung in das erforderliche XML-Format und sendet das XML an die PPF.
- Die PPF verarbeitet das XML und sendet es an die Steuerbehörden, um eine Genehmigung und ein signiertes XML zu erhalten.
- Das signierte XML wird von der PPF an PDP B zurückgesendet.
- PDP B leitet dies wiederum am Rechnungsempfänger 1 weiter.
- Inzwischen kann PDP A das XML oder die Rechnung auch an PDP B senden, der mit dem Rechnungsempfänger 1 kommuniziert.
Option 2
- Der Rechnungssteller 1 erstellt die Rechnung oder XML und sendet diese an PDP A.
- PDP A konvertiert gegebenenfalls die Rechnung in das erforderliche XML-Format und sendet das XML an die PPF.
- Die PPF verarbeitet das XML und sendet es an die Steuerbehörden, um eine Genehmigung und ein signiertes XML zu erhalten.
- Das signierte XML wird direkt von der PPF an den Rechnungsempfänger 2 gesendet.
Option 3
- Der Rechnungssteller 2 sendet das XML an die PPF.
- Die PPF verarbeitet das XML und sendet es an die Steuerbehörden, um eine Genehmigung und ein signiertes XML zu erhalten.
- Das signierte XML wird von der PPF an PDP B zurückgesendet.
- PDP B leitet dies wiederum an den Rechnungsempfänger 1 weiter.
Option 4
- Der Rechnungssteller 2 sendet das XML an die PPF.
- Die PPF verarbeitet das XML und sendet es an die Steuerbehörden, um eine Genehmigung und ein signiertes XML zu erhalten.
- Das signierte XML wird direkt von der PPF an den Rechnungsempfänger 2 gesendet.
eReporting hat ein ähnliches Y-Modell und kann ebenfalls in zwei Optionen aufgeteilt werden:
Option 1:
- Der Rechnungssteller 1 oder das Unternehmen B (B2B international oder B2C) erstellt den Bericht oder das XML und sendet dies an PDP A oder B.
- PDP A oder B konvertiert bei Bedarf den Bericht in das erforderliche XML-Format und sendet das XML an die PPF.
- Die PPF verarbeitet das XML und sendet es an die Steuerbehörden, um eine Genehmigung und ein signiertes XML zu erhalten.
Option 2:
- Der Rechnungssteller 1 oder das Unternehmen B (B2B international oder B2C) erstellt das XML und sendet dies direkt an die PPF.
- Die PPF verarbeitet das XML und sendet es an die Steuerbehörden, um eine Genehmigung und ein signiertes XML zu erhalten.
SAP-Lösung
Um mit elektronischen Rechnungen und elektronischem Berichtswesen arbeiten zu können, bietet SAP eine Lösung für die Dokument- und Berichtskonformität. Diese SAP-Lösung kann in das SAP ECC und SAP S/HANA-System integriert werden. Die Lösung entspricht den länderspezifischen rechtlichen Anforderungen der verfügbaren Lösungen weltweit, wie zum Beispiel Italien, Spanien, Türkei, Mexiko, Frankreich und vielen mehr. Alle elektronischen Dokumente der verschiedenen Länder können im eDocument Cockpit gefunden und verwaltet werden.
Von da aus können Sie auf die Dokumente zugreifen, die XML- und/oder PDF-Datei anzeigen und sie an Dritte oder die Regierung senden oder von ihnen empfangen. Je nach Land stehen weitere Aktionen zur Verfügung. In Frankreich sind die elektronischen Rechnungen und Berichte im eDocument Cockpit zugänglich, wo weitere Schritte unternommen werden können. Das bedeutet, dass die Lösung eine End-to-End-Lösung bereitstellen kann, die automatisch die erforderliche XML-Datei auf Grundlage der Informationen aus den erstellten Dokumenten in SD oder FI generiert.
Nachdem das XML gesendet wurde, durchläuft es die Dokument- und Berichtskonformität in der Cloud-Edition und wird dann auf die Steuerbehördenplattform der Regierung übertragen. Hier wird das XML signiert.
In Frankreich wird SAP direkt mit der PPF verbunden. Das bedeutet, dass keine Verbindung mit einem Drittanbieter erforderlich ist. Weitere Informationen zur SAP-Lösung werden im Januar bereitgestellt, wenn diese veröffentlicht wird.
Warum sollte ein Unternehmen die Vorschriften der digitalen Rechnung einhalten?
Wenn ein Unternehmen den elektronischen Vorschriften nicht nachkommt, erhält es Strafen. Die Strafen liegen zwischen 15 Euros pro Rechnung und einem jährlichen Höchstbetrag von 15.000 bis 45.000 Euros für Rechnungen. Die Strafen für Berichterstattungen liegen zwischen 250 und 750 Euros pro Übermittlung und einem jährlichen Höchstbetrag von 15.000 bis 45.000 Euros für Übermittlungen. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die französischen elektronischen Vorschriften eingehalten werden.
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