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Wichtige Aktualisierung:
Am 1. Februar 2024 wurde die Gesetzgebung zur verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung in Belgien offiziell veröffentlicht. Obwohl die belgische Regierung noch auf die Genehmigung der Europäischen Kommission wartet, um die verpflichtende E-Rechnungsstellung durchzusetzen, ist der Implementierungszeitpunkt auf den 1. Januar 2026 festgelegt.
Mit der Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung will Belgien die Mehrwertsteuerlücke bekämpfen, die von der EU auf 4,8 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt wurde.
Reichweite der gesetzlichen Anforderungen
Die belgische Regierung hat angekündigt, dass die frühere Aussage über eine gestaffelte Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung aufgehoben wird. Daher bereitet sich die belgische Regierung auf eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Anforderung vor. Dies bedeutet, dass folgende Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 mit der B2B-E-Rechnungsstellung konform sein müssen: Alle in Belgien ansässigen Unternehmen, lokale Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen und nicht ansässige Unternehmen mit einer Mehrwertsteuerregistrierung und einem festen Geschäftssitz in Belgien. Darüber hinaus müssen potenziell nicht ansässige Kunden ohne Mehrwertsteuerregistrierung in der Lage sein, E-Rechnungen von inländischen belgischen Lieferanten für inländische Geschäftstransaktionen anzunehmen. Mikrounternehmen in Belgien fallen nicht in den Geltungsbereich der B2B-E-Rechnungsstellung.
Die Lösung für die B2B-E-Rechnungsstellung wird auf dem PEPPOL 4-Ecken-Modell (europäischer Standard) basieren, jedoch können auch andere Austauschplattformen verwendet werden, sofern sie den EU-Anforderungen entsprechen.
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