Die Steuer- und Zollbehörde (ZATCA), früher GAZT, im Königreich Saudi-Arabien hat im Dezember 2020 neue E-Invoicing-Anforderungen (FATOORAH) für das Jahr 2021 angekündigt. Mit dieser Ankündigung schließt sich Saudi-Arabien dem Trend zur elektronischen Rechnungsstellung an, um die Umsatzsteuerlücke zu verringern und von effizienteren Geschäftsabläufen zu profitieren.
In diesem Blogartikel erläutere ich die kommenden gesetzlichen E-Invoicing-Anforderungen für Saudi-Arabien im Detail und gebe weitere Informationen über die angekündigte Roadmap der ZATCA.
Anforderungen und Fristen für die elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien
Die ZATCA kündigte am 4. Dezember 2020 an, dass das neue E-Invoicing-System (FATOORAH) im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Die ZATCA hat mitgeteilt, dass die endgültige Frist für die Umsetzung der E-Invoicing-Anforderungen der 4. Dezember 2021 sein wird. Dies bedeutet, dass das E-Invoicing-System für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Saudi-Arabien in weniger als einem Jahr verpflichtend sein wird. Daher ist es für Unternehmen, die von den neuen Anforderungen betroffen sind, wichtig, ihre ECC-Systeme während dieses Übergangszeitraums anzupassen, um die kommenden E-Invoicing-Anforderungen zu erfüllen.
Die saudi-arabische Steuerbehörde ZATCA hat weitere Informationen über die E-Invoicing-Anforderungen in einem Dokument mit dem Titel „Controls, Requirements, Technical Specifications, and Procedural Rules for Implementing the Provisions of the E-Invoicing Regulation“ („Kontrollen, Anforderungen, technische Spezifikationen und Verfahrensvorschriften für die Umsetzung der Bestimmungen der E-Invoicing-Verordnung“) veröffentlicht.
ZATCA hat zwei Hauptphasen für die Umsetzung der E-Invoice-Anforderungen selbst festgelegt:
1. Generierungsphase: 4. Dezember 2021
Die erste Phase dient dazu, Unternehmen auf die bevorstehenden gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten. Das Unternehmen sollte sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen in einem strukturierten XML-Format zu erstellen. Diese elektronischen Dokumente müssen mit einer elektronischen Lösung generiert und gespeichert werden. Die Steuerbehörde hat die Pflichtfelder festgelegt, die in allen elektronischen Rechnungen ausgefüllt werden müssen, um den Geschäfts- und Validierungsregeln zu entsprechen. Darüber hinaus müssen alle Steuerrechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers enthalten, sofern dieser registriert ist. Schließlich müssen vereinfachte Steuerrechnungen einen QR-Code im Base64-Format mit bis zu 500 Zeichen enthalten, um die Gültigkeit durch Scannen mit einem mobilen Gerät zu überprüfen.
Diese „sanfte“ Phase wird am 4. September 2021 in Kraft treten.
2. Integrationsphase: 1. Januar 2021
Die 2. Phase, auch als Integrationsphase bezeichnet, sollte normalerweise im Juni 2022 in Betrieb gehen. Es wurde jedoch bekanntgegeben, dass der geplante Termin auf Januar 2023 verschoben wird.
Das bedeutet, dass die Rechnungsstellungssysteme ab Januar mit dem ZATCA-System kompatibel sein müssen. Diese Phase ist jedoch in verschiedene Einführungsphasen unterteilt, die sich nach der Art des Unternehmens richten. Daher wird die ZATCA die Steuerpflichtigen mindestens 6 Monate vor dem obligatorischen Integrationsdatum informieren.
In dieser Phase müssen alle elektronischen Rechnungen, einschließlich der Steuerrechnungen und der vereinfachten Steuerrechnungen, in einem XML- oder PDF/A-3-Format mit angehängter XML-Datei erstellt werden. Darüber hinaus muss die gewählte E-Invoicing-Lösung in der Lage sein, sich mit dem Internet zu verbinden und über die API der ZATCA mit externen Systemen zu integrieren. Schließlich müssen einige zusätzliche Sicherheitsmechanismen implementiert werden, wie z. B. eine digitale Signatur, ein Universal Unique Identifier (UUID) und die Generierung eines QR-Codes.
Diese Phase wird im Januar 2023 in Betrieb gehen.

Beide Phasen sind für die elektronische Rechnungsstellung im B2C-, B2B- und B2G-Bereich relevant und gelten für alle steuerpflichtigen Leistungen, die dem MwSt-Normalsatz oder dem Nullsatz unterliegen, sowohl für Gebietsansässige als auch für Gebietsfremde. Jegliche Nichteinhaltung wird von der ZATCA mit Sanktionen geahndet.
SAP Document Compliance - die Lösung für das E-Invoicing System in Saudi-Arabien
Wie in den Anforderungen festgelegt, müssen alle elektronischen Rechnungen innerhalb der Unternehmenslandschaft elektronisch erstellt und gespeichert werden. Daher ist es wichtig, eine geeignete Lösung zu finden, die einerseits das benötigte Format (XML) generieren und speichern kann. Andererseits muss es sich um eine Lösung handeln, die mit der Plattform der ZATCA verbunden werden kann.
SAP Document Compliance ist eine integrierte SAP-Lösung, die mit SAP ECC und SAP S/4HANA funktioniert und dafür sorgt, dass Ihr E-Invoicing-Buchhaltungsprozess zu 100 % mit den saudi-arabischen E-Invoicing-Anforderungen konform ist. SAP Document Compliance gewährleistet die Einhaltung von zahlreichen weiteren länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen weltweit, z. B. das SII-System in Spanien, das SDI-System in Italien, das mexikanische CFDI-System, das RTIR and EKAER Hungary, usw. Alle implementierten länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen lassen sich mit dem SAP eDocument Cockpit, das eine zentrale Rolle in SAP Document Compliance einnimmt, ganz einfach verwalten. Mit SAP Document Compliance verfügen Sie über eine End-to-End-Lösung, die die erforderlichen XML-Dateien auf der Grundlage von Quellinformationen aus Ihren SD- oder FI-Rechnungen automatisch generiert und die Datei bei Bedarf digital signiert. SAP Document Compliance kann mit SAP CPI oder Zwischenanwendungen (sog. Middleware) von Drittanbietern verbunden werden, um den gesamten Datenverkehr mit den Systemen der lokalen Steuerbehörden zu verwalten.
Für Saudi-Arabien hat SAP mitgeteilt, dass eine Lösung zur Verfügung gestellt wird, um die Vorgaben zu erfüllen.
Interessiert? Weitere Informationen über SAP Document Compliance finden Sie in unserem früheren Blog-Artikel „SAP Document Compliance: weltweit legale Anforderungen erfüllen“.
Warum PIKON?
Obwohl das saudi-arabische E-Invoicing-System noch nicht definiert ist, empfiehlt die GAZT allen Steuerpflichtigen, die Rechnungen ausstellen müssen, so bald wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Unternehmen sollten prüfen, ob sie die technischen Anforderungen des neuen Systems erfüllen können, und sie sollten ihr Rechnungsvolumen analysieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, ist die Möglichkeit, einen vollständigen Digitalisierungsprozess mit einer skalierbaren elektronischen Rechnungslösung einzuleiten.
Mit unserem Kompetenzzentrum für rechtliche Anforderungen sind wir ein strategischer Partner, der sicherstellt, dass Ihr SAP-System und die Geschäftsprozesse langfristig die unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen weltweit erfüllen. Wir verfügen über ein Expertenteam, das SAP-Fachwissen mit fundierten Kenntnissen des gesamten rechtlichen Prozesses und der technischen Anforderungen der E-Invoicing-Vorschriften in Saudi-Arabien und vielen anderen Ländern verbindet. Diese Erfahrung haben wir durch unsere zahlreichen Projekte mit SAP Document Compliance und zur lokalen Implementierung weltweit gesammelt. Um nur einige Beispiele aufzuführen: SDI in Italien, SII in Spanien, CFDI und Complemento de Pago in Mexiko, RTIR und EKAER in Ungarn, XRechnung in Deutschland, die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen in der Türkei, usw. Wir haben auch unsere eigenen SAP Compliance Add-Ons entwickelt, z. B. MTD VAT in Großbritannien und die VAT Whitelist in Polen. Darüber hinaus haben wir stets ein Auge auf neue und sich ändernde gesetzliche Anforderungen und informieren unsere Kunden, wenn Handlungsbedarf besteht. So muss sich Ihr Unternehmen nicht selbst um alle rechtlichen Anforderungen kümmern, und Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Wenn Sie Fragen zu den saudi-arabischen E-Invoicing-Anforderungen haben oder wissen möchten, wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen in Ihrem SAP-System zu erfüllen, schreiben Sie mir bitte in den Kommentaren oder fordern Sie ein Web-Meeting an. Ich helfe Ihnen gern weiter.
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2 Gedanken zu „Saudi-Arabien: E-Invoicing-Anforderungen“
Hallo Sara,
ein toller und sehr informativer Artikel! Für Leser, die weniger gut im Thema sind hätte ich eine Frage: Ich verstehe es so, das Unternehmen ihre Kundenrechnungen zusätzlich in elektronischer Form an die Behörde (ZATCA) schicken, richtig? Erhalten die Unternehmen dann auch eine Rückmeldung zu der Rechnung? Und wenn ja, welchen Inhalt hat diese?
Hallo Jochen,
Deine Auffassung ist richtig: Der Datensatz wird zusammen mit den Rechnungsdaten an die Behörde (ZATCA) weitergeleitet. Im SAP Document Compliance Cockpit sehen Unternehmen immer den aktuellen Status und kriegen in Echtzeit eine Rückmeldung.