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Saudi-Arabien: E-Invoicing-Anforderungen

Die Steuer- und Zollbehörde (ZATCA), früher GAZT, im Königreich Saudi-Arabien hat im Dezember 2020 neue E-Invoicing-Anforderungen (FATOORAH) für das Jahr 2021 angekündigt. Mit dieser Ankündigung schließt sich Saudi-Arabien dem Trend zur elektronischen Rechnungsstellung an, um die Umsatzsteuerlücke zu verringern und von effizienteren Geschäftsabläufen zu profitieren.

In diesem Blogartikel erläutere ich die kommenden gesetzlichen E-Invoicing-Anforderungen für Saudi-Arabien im Detail und gebe weitere Informationen über die angekündigte Roadmap der ZATCA.

Anforderungen und Fristen für die elektronische Rechnungsstellung in Saudi-Arabien

Die ZATCA kündigte am 4. Dezember 2020 an, dass das neue E-Invoicing-System (FATOORAH) im Laufe der nächsten Jahre in Kraft treten wird.

ZATCA hat zwei Hauptphasen für die Umsetzung der E-Invoice-Anforderungen selbst festgelegt:

1. Generierungsphase: 4. Dezember 2021

Die erste Phase dient dazu, Unternehmen auf die bevorstehenden gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung vorzubereiten. Das Unternehmen sollte sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen in einem strukturierten XML-Format zu erstellen. Diese elektronischen Dokumente müssen mit einer elektronischen Lösung generiert und gespeichert werden. Die Steuerbehörde hat die Pflichtfelder festgelegt, die in allen elektronischen Rechnungen ausgefüllt werden müssen, um den Geschäfts- und Validierungsregeln zu entsprechen. Darüber hinaus müssen alle Steuerrechnungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers enthalten, sofern dieser registriert ist. Schließlich müssen vereinfachte Steuerrechnungen einen QR-Code im Base64-Format mit bis zu 500 Zeichen enthalten, um die Gültigkeit durch Scannen mit einem mobilen Gerät zu überprüfen.

2. Integrationsphase live in Wellen

Die zweite Phase, auch als Integrationsphase bekannt, erfordert von Unternehmen die Implementierung von E-Invoicing in ihren Systemen und die Einhaltung der FATOORA-Regierungsplattform. Diese Phase ist in verschiedene Rollouts unterteilt, die auf dem Jahresumsatz der Organisation basieren. ZATCA wird die Steuerzahler mindestens 6 Monate im Voraus über ihr verpflichtendes Integrationsdatum informieren.

Während dieser Phase müssen alle E-Rechnungen, einschließlich Steuerrechnungen und vereinfachten Steuerrechnungen, Debit-/Kreditnoten, im XML- oder PDF/A-3-Format mit angehängtem XML generiert werden. Das vom Staat gewählte E-Invoicing-Portal ist das FATOORA-Portal, auf dem alle E-Rechnungen eingehen müssen. Darüber hinaus müssen einige Sicherheitsmechanismen, nämlich die Universal Unique Identifier (UUID) und die Generierung eines QR-Codes, implementiert werden.

Es gibt einen Unterschied zwischen dem Layout der vereinfachten Steuerrechnung und der Steuerrechnung, und ZATCA gibt Informationen darüber, wie die Struktur der Rechnung für beide aufrechterhalten werden muss. Für beide Arten von Rechnungen ist ein QR-Code obligatorisch, wobei der einzige Unterschied die in den QR-Code aufgenommenen Informationen sind.

Beide Phasen sind relevant für B2C, B2B und B2G E-Invoicing und gelten für alle steuerpflichtigen Lieferungen, die den Standard- oder Nullsätzen der Mehrwertsteuer unterliegen, sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Unternehmen. Nichteinhaltungsmaßnahmen führen zu Strafen von ZATCA.

Die folgenden Wellen werden von der ZATCA angekündigt:

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SAP Document Compliance - die Lösung für das E-Invoicing System in Saudi-Arabien

SAP Document Compliance ist eine integrierte Lösung innerhalb von SAP, die mit sowohl SAP ECC als auch SAP S/4HANA zusammenarbeitet und sicherstellt, dass Ihr E-Invoicing-Prozess zu 100 % den Anforderungen des saudi-arabischen E-Invoicing entspricht. PIKON hat diese Lösung erfolgreich implementiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Saudi-Arabien.

SAP Document Compliance garantiert die Einhaltung verschiedener länderspezifischer rechtlicher Anforderungen weltweit, einschließlich SII Spanien, SDI Italien, CFDI Mexiko, RTIR und EKAER Ungarn, unter anderem. Das SAP eDocument Cockpit spielt eine zentrale Rolle bei der effizienten Verwaltung aller implementierten länderspezifischen rechtlichen Anforderungen innerhalb von SAP Document Compliance.

Durch die Nutzung von SAP Document Compliance erhalten Sie Zugang zu einer End-to-End-Lösung, die automatisch die erforderliche XML-Datei auf Basis von Quellinformationen aus Ihren SD- oder FI-Rechnungen generiert und die Datei digital signiert. Diese Lösung kann nahtlos mit SAP CPI oder Middleware-Systemen von Drittanbietern integriert werden und erleichtert die Verwaltung aller Datenkommunikation mit den Systemen der lokalen Steuerbehörde.

Interessiert an weiteren Informationen? Erkunden Sie zusätzliche Einblicke in SAP Document Compliance in unserem vorherigen Blog-Artikel mit dem Titel „SAP Document Compliance zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen weltweit.

Warum PIKON?

Obwohl das saudi-arabische E-Invoicing-System noch nicht definiert ist, empfiehlt die GAZT allen Steuerpflichtigen, die Rechnungen ausstellen müssen, so bald wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Unternehmen sollten prüfen, ob sie die technischen Anforderungen des neuen Systems erfüllen können, und sie sollten ihr Rechnungsvolumen analysieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, ist die Möglichkeit, einen vollständigen Digitalisierungsprozess mit einer skalierbaren elektronischen Rechnungslösung einzuleiten.

Mit unserem Kompetenzzentrum für rechtliche Anforderungen sind wir ein strategischer Partner, der sicherstellt, dass Ihr SAP-System und die Geschäftsprozesse langfristig die unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen weltweit erfüllen. Wir verfügen über ein Expertenteam, das SAP-Fachwissen mit fundierten Kenntnissen des gesamten rechtlichen Prozesses und der technischen Anforderungen der E-Invoicing-Vorschriften in Saudi-Arabien und vielen anderen Ländern verbindet. Diese Erfahrung haben wir durch unsere zahlreichen Projekte mit SAP Document Compliance und zur lokalen Implementierung weltweit gesammelt. Um nur einige Beispiele aufzuführen: SDI in ItalienSII in Spanien, CFDI und Complemento de Pago in Mexiko, RTIR und EKAER in Ungarn, XRechnung in Deutschland, die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen in der Türkei, usw. Wir haben auch unsere eigenen SAP Compliance Add-Ons entwickelt, z. B. MTD VAT in Großbritannien und die VAT Whitelist in Polen. Darüber hinaus haben wir stets ein Auge auf neue und sich ändernde gesetzliche Anforderungen und informieren unsere Kunden, wenn Handlungsbedarf besteht. So muss sich Ihr Unternehmen nicht selbst um alle rechtlichen Anforderungen kümmern, und Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Wenn Sie Fragen zu den saudi-arabischen E-Invoicing-Anforderungen haben oder wissen möchten, wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen in Ihrem SAP-System zu erfüllen, schreiben Sie mir bitte in den Kommentaren oder fordern Sie ein Web-Meeting an. Ich helfe Ihnen gern weiter.

Kontaktieren Sie uns!

Tanja Nikolaus
Tanja Nikolaus
Customer Success Manager

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Über den Autor
Myriam Alicata
Myriam Alicata
Myriam Alicata ist als SAP ERP Consultant bei PIKON Benelux in Genk, Belgien tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf den SAP-Modulen SD und MM. Innerhalb der PIKON Gruppe ist sie Teil des Competence Centers for Legal Requirements. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung, die sie in verschiedenen Kundenprojekten gesammelt hat, versucht sie, die jeweils richtige Lösung für unsere Kunden zu finden.

2 Gedanken zu „Saudi-Arabien: E-Invoicing-Anforderungen“

  1. Hallo Myriam,
    ein toller und sehr informativer Artikel! Für Leser, die weniger gut im Thema sind hätte ich eine Frage: Ich verstehe es so, das Unternehmen ihre Kundenrechnungen zusätzlich in elektronischer Form an die Behörde (ZATCA) schicken, richtig? Erhalten die Unternehmen dann auch eine Rückmeldung zu der Rechnung? Und wenn ja, welchen Inhalt hat diese?

    Antworten
    • Hallo Jochen,
      Deine Auffassung ist richtig: Der Datensatz wird zusammen mit den Rechnungsdaten an die Behörde (ZATCA) weitergeleitet. Im SAP Document Compliance Cockpit sehen Unternehmen immer den aktuellen Status und kriegen in Echtzeit eine Rückmeldung.

      Antworten

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