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E-Invoicing in Ungarn: Update 2020 mit SAP Document Compliance

Ab dem 1. Juli 2020 müssen Unternehmen, die in Ungarn geschäftlich tätig sind, die neuen, aktualisierten RTIR (Real-Time Information Reporting) B2B-Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung des NAV (Nemzeti Adó és Vámhivatal, Nationale Steuer- und Zollverwaltung Ungarns, HU TA) erfüllen. Aus technischer Sicht muss eine XML-Version 2.0 an die Plattform NAV Online Számla übermittelt werden. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass Ihre aktuelle SAP-Lösung angepasst werden muss.

Bei den neuen Anforderungen handelt es sich um eine Aktualisierung der bestehenden RTIR-B2B-Echtzeitregelungen für die elektronische Rechnungsstellung, die seit dem 1. Juli 2018 gelten. Mit diesen war die ungarische Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) einer der ersten Anwender in Europa, der eine E-Invoicing-Regel für die Durchführung von B2B-Transaktionen verbindlich gemacht hat. Laut einem offiziellen Bericht des ungarischen Finanzministeriums ist die Mehrwertsteuer-Lücke nach der Einführung dieser RTIR-Regelung für die elektronische Rechnungsstellung um 12% gesunken. Dies beweist, dass Ungarn bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung gute Fortschritte gemacht hat und in Zukunft weitere Initiativen starten wird, um die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu verfeinern und die Steuerhinterziehung so noch weiter zu bekämpfen. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass Sie eine zukunftssichere SAP-Lösung benötigen, die leicht zu verwalten und zu aktualisieren ist, um die Einhaltung der Vorschriften langfristig zu gewährleisten und hohe Strafzahlungen wegen Nichteinhaltung zu vermeiden. Weiter unten in diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie SAP Document Compliance Ihr SAP-System und Ihren E-Invoicing-Prozess langfristig mit den neuesten ungarischen E-Invoicing-Vorschriften konform hält.

Regelungen von 2018 des RTIR-Systems der Steuerbehörde NAV Ungarns für B2B E-Rechnungen

2018 trat das ursprüngliche ungarische RTIR E-Invoicing-Modell in Kraft. Es sah vor, dass alle in Ungarn registrierten Unternehmen verpflichtet sind, E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen mit einem Rechnungsbetrag von über 100.000 HUF (das entspricht etwa 290 EUR) auszustellen. Gemäß dem RTIR-Modell der ungarischen NAV-Steuerbehörde mussten die E-Rechnungen im Format RTIR XML Version 1.1 erstellt und der NAV Online Számla Plattform der ungarischen Steuerbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst durch die Genehmigung durch das NAV wurden diese E-Rechnungen rechtsverbindlich.

Änderungen durch das 2020 XML Version 2.0-Update für das obligatorische B2B E-Invoicing in Ungarn

Ab dem 1. Juli 2020 müssen neue Anforderungen in Ihrem SAP-System implementiert sein, um der Aktualisierung des RTIR-Modells vollständig zu entsprechen.

Welche RTIR-E-Invoicing-Anforderungen ändern sich tatsächlich zum 1. 07. 2020?

  • Eine E-Rechnung muss für alle Rechnungen, Gutschriften und Belastungsanzeigen erstellt werden, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Das bedeutet, dass der untere Grenzwert von 100.000 HUF aufgehoben wird.
  • Die Struktur des XML-Schemas der Rechnung wird sich ändern. Dies erfordert eine Aktualisierung des XSD-Schemas, das für das Mapping verwendet wird. Die folgenden Felder in der XML-Struktur sind davon betroffen:
    • modificationIndex
    • postalCode
    • VATRateNetAmountHUF
    • lineNetAmountHUF
    • invoiceNetAmountHUF
    • modificationIssueDate
    • modificationTimestamp
    • lastModificationReference
  • Für mehrere der oben genannten Felder muss die Zuordnung zwischen den Geschäftsdaten und den Werten der NAV-Steuerbehörde überarbeitet werden.
  • Die Struktur des Storno-XML-Schemas hat sich geändert. Dies erfordert auch eine Aktualisierung des XSD-Schemas.

Hinweis: Auch nach dem 1. Juli 2020 sind Export-, B2G- und B2C-Rechnungen von den ungarischen RTIR-Regeln für die elektronische Rechnungsstellung ausgeschlossen. Die neuen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung gelten weiterhin nur für B2B-Transaktionen.

Für 2021 ist eine weitere Aktualisierung der elektronischen Rechnungsstellung durch den NAV geplant. In dieser Phase werden auch innergemeinschaftliche Rechnungen und B2C-Rechnungen in die ungarische E-Invoicing-Verordnung aufgenommen. Sobald alle Details verfügbar sind, werde ich diese prüfen und meine Erkenntnisse über die Implementierung in SAP in einem neuen Blogbeitrag veröffentlichen. Bitte hinterlassen Sie mir einen Kommentar im entsprechenden Abschnitt am Ende des Blogbeitrags, wenn ich Sie informieren soll, sobald weitere Informationen zu den Aktualisierungen der ungarischen E-Rechnung 2021 verfügbar sind.

Update der Ungarischen RTIR E-Rechnung 2020: Prozessbezogene und technische Auswirkungen auf Ihr SAP-System

Um die ungarischen RTIR-Bestimmungen für die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen, müssen Sie sowohl die technischen als auch die prozessbezogenen Auswirkungen auf Ihr SAP-ERP-System berücksichtigen.

Aus technischer Sicht erfordern die neuen bevorstehenden Aktualisierungen, dass E-Rechnungen im neuen XML-Format (Version 2.0) ausgestellt und automatisch zur Genehmigung an die NAV Online Számla-Plattform übermittelt werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird durch die Implementierung neuer technischer Änderungen in Ihrem SAP-System gewährleistet. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen von bis zu 500.000 HUF pro Rechnung (das entspricht etwa 1.450 EUR) führen.

Aus Prozess-Sicht müssen nicht alle Rechnungen elektronisch eingereicht werden: z.B. sind Exportrechnungen von der ungarischen RTIR E-Invoicing-Verordnung ausgenommen. Daher ist es wichtig, zwischen Ihren verschiedenen Kunden zu unterscheiden. Auch diese Logik muss in Ihrem SAP-System technisch umgesetzt werden, bevor E-Rechnungen automatisch ausgelöst und an das NAV HU TA-Portal übermittelt werden.

Zusätzlich müssen die technischen Änderungen auch mit den Anpassungen der Geschäftsprozesse integriert werden. So müssen als Teil des neuen ungarischen Updates 2020 einige Unternehmensdaten korrekt gemappt werden, damit eine rechtsverbindliche elektronische Rechnung erstellt wird.

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So halten Sie mit SAP Document Compliance die ungarischen Updates 2020 für RTIR B2B E-Invoicing ein

Zur Einhaltung der bestehenden und neuen ungarischen RTIR-Regeln für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Umfeld bietet SAP eine Lösung mit SAP Document Compliance. SAP Document Compliance, früher bekannt als SAP eDocument Solution, ist zu 100 % in SAP ECC und SAP S/4HANA integriert und bietet eine vollautomatische End-to-End-Lösung für die Einhaltung vieler länderspezifischer gesetzlicher Bestimmungen weltweit, die es für Ihr Unternehmen zwingend erforderlich machen, Steuerinformationen in einem elektronischen Format an die lokalen Steuerbehörden zu übermitteln. SAP Document Compliance ist eine schlanke SAP-Lösung, die leicht an Aktualisierungen gesetzlicher Anforderungen angepasst werden kann; wie z. B. an die neuen ungarischen E-Invoicing-Anforderungen, die ab dem 1. Juli 2020 obligatorisch werden. Daher handelt es sich um eine strategische SAP-Lösung, die die Compliance langfristig gewährleistet und es Ihnen ermöglicht, die verschiedenen umgesetzten rechtlichen Anforderungen von einem zentralen SAP-Cockpit – dem SAP eDocument Cockpit – aus zu verwalten und zu überwachen.

Prozessübersicht der RTIR-E-Rechnung Ungarn mit Update 2020

In der SAP Document Compliance-Lösung (auch bekannt als SAP eDocument Solution) wird die Einhaltung der RTIR-Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung durch die folgenden Prozessschritte abgedeckt:

  1. Im ersten Schritt legen Sie einen Fakturabeleg in Ihrem SAP-ECC- oder SAP-S/4HANA-System an.
  2. Die Erstellung dieses Fakturabelegs und des zugehörigen Buchhaltungsbelegs stößt ein SAP-eDocument im integrierten SAP-eDocument Cockpit an.
  3. Innerhalb Ihres SAP-Systems werden die Informationen aus dem eDocument in das erforderliche RTIR-XML-Format konvertiert.
  4. Bevor Sie die e-Rechnung an das Online-NAV-Portal übermitteln können, muss das System bei der ungarischen Steuerbehörde (NAV HU TA) ein Token zur Identifizierung der Transaktion anfordern.
  5. In einem nächsten Schritt bestätigt die ungarische Steuerbehörde den Antrag und stellt das erforderliche Token zur Verfügung.
  6. Zusammen mit diesem Token wird die E-Rechnung im korrekten XML-Datenformat an die NAV Online Számla-Plattform übermittelt. Dies kann über verschiedene Datenübertragungsplattformen erfolgen, wie z.B. SAP PI, SAP CPI, aber auch über Non-SAP EDI-Plattformen.
  7. Falls die NAV-Steuerbehörde die elektronische Rechnung akzeptiert, gibt sie eine Registrierungs-ID für die entsprechende Rechnung an.
  8. Diese Registrierungs-ID fließt zusammen mit dem Status (akzeptiert/abgelehnt) der E-Rechnung zurück in Ihr SAP-System und kann in Ihrem SAP eDocument Cockpit überwacht werden.

Für die Einhaltung der neuesten Spezifikationen der ungarischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung, die am 1. Juli 2020 in Kraft treten werden, hat SAP bereits die erforderlichen Anpassungen an der SAP Document Compliance-Lösung für Ungarn vorgenommen. Für den Fall, dass Sie bereits SAP Document Compliance für Ungarn einsetzen, müssen neue SAP-Hinweise mit den erforderlichen Änderungen implementiert werden. Diese SAP-Hinweise werden das XSD-Schema und damit auch das Mapping der XML-Datei aktualisieren. Darüber hinaus müssen auch das Werte-Mapping für die erforderlichen Änderungen des Business-Mappings und fixe Werte für feste, manchmal versionsabhängige Informationen in SAP Document Compliance überarbeitet und aktualisiert werden. Als nächstes muss alles gründlich getestet werden, um eine 100%ige Konformität zu gewährleisten.

Die Notwendigkeit, Ihre aktuelle E-Invoicing-Lösung für Ungarn anzupassen und zu aktualisieren, um die Konformität mit den Updates für 2020 (und mit Blick auf die bevorstehenden Updates für 2021) zu gewährleisten, ist eine gute Gelegenheit, die Grenzen Ihrer aktuellen Lösung zu überprüfen und möglicherweise auf eine strategische, zukunftssichere Lösung wie SAP Document Compliance umzusteigen. Dies kann einen zentraler Baustein Ihrer Strategie zur Verwaltung und Überwachung der Einhaltung verschiedener länderspezifischer gesetzlicher Anforderungen auf der ganzen Welt bilden.

Warum Sie Ihr E-Invoicing Projekt in Ungarn mit PIKON starten sollten:

Mit unserem Kompetenzzentrum für rechtliche Anforderungen sind wir ein strategischer Partner, der dafür sorgt, dass Ihr SAP-System und Ihre Geschäftsprozesse den unterschiedlichen länderspezifischen rechtlichen Anforderungen weltweit langfristig gerecht werden. Wir verfügen über ein Expertenteam, das SAP-Expertise und fundiertes Wissen über den rechtlichen End-to-End-Prozess und die technischen Anforderungen der ungarischen RTIR E-Invoicing Richtlinien vereint.

Verlassen Sie sich mit PIKON als Partner für die Anpassung Ihres SAP-Systems an die ungarischen RTIR E-Invoicing-Richtlinien auf:

  • Starke Expertise der ungarischen RTIR E-Invoicing-Richtlinien und entsprechende Projekterfahrungen.
  • Ein Expertenteam, das SAP-Expertise mit fundierten Kenntnissen des rechtlichen Prozesses und der technischen Anforderungen für Ungarn verbindet.
  • Mit SAP Document Compliance werden wir eine zukunftssichere, vollautomatisierte End-to-End-Lösung implementieren, die die Compliance langfristig sichert.
  • Eine schnelle Implementierung mit einem transparenten Kostenschätzungsmodell. Wir gehören zu den schnellsten Implementierungspartnern auf dem Markt mit einem garantierten Projekterfolg ohne versteckte Kosten.
  • Projektverantwortung: Wir kümmern uns um das gesamte Projekt in enger Abstimmung mit Ihren Mitarbeitern.
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  • Ein strategischer One-Stop-Shop-Partner, der in der Lage ist, Ihr SAP-System auch mit anderen aktuellen und zukünftigen (inter-)nationalen gesetzlichen Anforderungen konform zu machen.
  • Erforderliches funktionales und technisches In-house Know-how/ Projekterfahrungen, für alle notwendigen SAP-Modifikationen für dieses Projekt.
  • Unsere langfristige Partnerschaft mit SAP ermöglicht es uns, wichtige und relevante Informationen aus erster Hand zu liefern.
  • Mehr als 20 Jahre SAP-Erfahrung.
  • Unsere Experten vereinen IT- und Business-Know-how mit starken Change-Management-Fähigkeiten, und machen so Ihr Projekt zu einem echten Erfolg.
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Über den Autor
Evelien Holsteyns
Evelien Holsteyns
Evelien Holsteyns ist seit 2017 ERP Beraterin bei PIKON Benelux in Genk, Belgien. Ihr Fokus liegt auf der Integration von Finanz- und Logistikprozessen innerhalb von SAP FI und SAP MM. Sie hat bereits internationale Erfahrung in unterschiedlichen europäischen Ländern gesammelt.

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