Nicht nur Unternehmen folgen dem aktuellen Trend der digitalen Transformation, auch staatliche Institutionen und Finanzbehörden haben die Vorteile einer Digitalisierung und Automatisierung ihrer Prozesse und Zuständigkeiten erkannt. Initiativen wie SDI (Italien), CFDI (Mexiko) und SII (Spanien) ermöglichen Steuerbehörden, die Pünktlichkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der eingehenden Steueranmeldedaten zu erhöhen.
Im Vereinigten Königreich stellt His Majesty’s Revenue and Customs (HMRC) im Rahmen des Programms „Making Tax Digital“ eine Reihe von Initiativen vor; die dringendste davon ist Making Tax Digital for Value Added Tax (MTD-VAT).
So wird Making Tax Digital (MTD) UK einen Schritt näher an die digitale Steuer-Revolution heranrücken
Die dringendste Vorschrift aus dem Making Tax Digital-Programm ist Making Tax Digital für VAT (MTD-VAT). Die Umsatzsteuerlücke im Vereinigten Königreich beträgt gegenwärtig ca. 13 Mrd. GBP (ONS, 2017-18). Das Programm MTD-VAT soll HMRC dabei helfen, diese Lücke zu schließen.
VAT Notice 700/22 schreibt vor, dass den Umsatzsteuerfreibetrag überschreitende Organisationen im Vereinigten Königreich (jedes Unternehmen in UK, das einen jährlichen MwSt-relevanten Umsatz von £85.000 und mehr erwirtschaftet) ihre Umsatzsteueranmeldung ab April 2019 über das Portal von Making Tax Digital einreichen müssen. Gegenwärtig erfolgt die Mehrzahl der Umsatzsteueranmeldungen durch Ausfüllen eines Online-Formulars (Formular VAT 100, auch bekannt als „9 Box“-Formular). MTD-VAT erfordert, dass Umsatzsteueranmeldungen direkt über die Buchhaltungssoftware eines Unternehmens eingereicht werden, wobei die Buchungsdaten als Grundlage der Anmeldung dienen.
So erfüllt SAP ERP die MTD-Vorschrift für Umsatzsteueranmeldung (VAT) ab dem 1. April 2019
HMRC erkennt an, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis Updates für die MTD-Kompatibilität von Buchhaltungssoftware wie die von SAP verfügbar sind. Aus diesem Grund wird es bis März 2021 möglich sein, die Daten über ein MTD-fähiges „Überbrückungstool“ (beispielsweise eine MTD-fähige Tabellenkalkulation) einzureichen; dieser Zeitraum wird von HMRC als „Soft Landing“-Zeitraum bezeichnet. Spätestens ab April 2021 müssen die Daten jedoch über einen „digitalen Link“ eingereicht werden.
Trotz des zusätzlichen „Soft Landing“-Zeitraums gilt es für Unternehmen eine Reihe von Herausforderungen zu meistern, um ihre Kompatibilität mit MTD-VAT sicherzustellen. Während einige auf das Vereinigte Königreich ausgerichtete Buchhaltungssysteme die Einreichung von Daten per MTD bereits unterstützen, erfordert Software mit internationaler Ausrichtung (wie SAP) ggf. zusätzliche Entwicklung und Konfiguration, um den MTD-Anforderungen zu entsprechen. Da die meisten Unternehmen im Vereinigten Königreich ihre Steueranmeldungen zudem vierteljährlich einreichen, besteht nur ein begrenzter zeitlicher Rahmen, in dem Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult werden und sich mit dem Prozess der MTD-Anmeldung vertraut machen können.
Was sind die Anforderungen von Making Tax Digital (MTD) an die Umsatzsteuermeldung?
Grundsätzlich erfordert MTD-VAT, dass Organisationen ihre Umsatzsteueranmeldungen direkt aus ihrer Buchhaltungssoftware heraus, auf der Grundlage der vorhandenen Buchungsdaten, einreichen. Die Software sollte die anzumeldenden Daten automatisch berechnen und einreichen; Beträge können nicht manuell eingegeben oder angepasst werden. Daher müssen umsatzsteuerlich relevante Buchungen bereits mit der richtigen Umsatzsteuerart und dem korrekten Umsatzsteuerbetrag eingegeben werden. Bei den meisten Organisationen, die ihre Konten mithilfe von Software (z. B. SAP) führen, wird dies bereits der Fall sein.
Es gilt zu beachten, dass es sich bei MTD-VAT nicht um ein E-Invoicing-Tool wie SDI oder CFDI handelt; einzelne Rechnungen müssen nicht über das Portal von MTD-VAT zur Genehmigung durch HMRC eingereicht werden. Es müssen nur die summierten Angaben wie auf dem „9 Box“-Formular gemacht werden.
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PIKON entwickelt eine integrierte On-Premise-Lösung für SAP ECC6 / S/4HANA zur Erfüllung der MTD-Anforderungen, die wir unseren Kunden ab Anfang 2019 anbieten. Da auch unsere Tochtergesellschaft PIKON UK dazu verpflichtet ist, ihre Umsatzsteuerdaten per MTD-VAT einzureichen und wir ebenfalls SAP nutzen, haben wir uns für die Erstellung unserer eigenen On-Premise-Lösung entschieden, wodurch eine Integration in die Cloud-Systeme von SAP nicht erforderlich ist.
Unsere Mitarbeiter im Vereinigten Königreich koordinieren die Entwicklung der Anwendung, mit der die Umsatzsteuerdaten ausgewählt, berechnet und an HMRC gesendet werden. Bei der Entwicklung dieser Lösung werden unterschiedliche Anwendungsfälle berücksichtigt (z. B. verschiedene Netzwerktopologien, SAP-Steuereinstellungen usw.) und die Zertifizierung durch HMRC wird voraussichtlich Mitte Februar abgeschlossen sein. (Update 19.02.: Die PIKON Softwarelösung ist mittlerweile von HMRC anerkannt!)
Sofern Ihre Buchhaltungsvorgänge MTD-konform sind (d. h. Buchhaltungsdaten werden mit den richtigen Umsatzsteuercodes und -beträgen erfasst), stellt die Einreichung der Umsatzsteueranmeldung mit der MTD-Lösung von PIKON einen einfachen Vorgang dar und Ihre bestehenden Buchhaltungsprozesse / -vorgänge sind nicht betroffen. Teil unseres MTD-Angebots ist ein „MTD-Health-Check“ eine Systemdiagnose vor Implementierung des PIKON SAP Add-ons, um sicherzustellen, dass Ihre bestehende Buchhaltungssoftware-Konfiguration und -prozesse MTD-konform sind.
Wollen Sie mehr über die MTD-Lösung von PIKON erfahren oder eine Web-Konferenz mit einem Mitarbeiter aus unserem MTD-Team vereinbaren? Sprechen Sie mit uns darüber, wie PIKON Sie bei der Erfüllung Ihrer MTD-Verpflichtungen mit SAP unterstützen kann:
Unsere MTD-VAT Lösung
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