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Einleitung
Das Vereinigte Königreich bereitet sich auf eine grundlegende Veränderung der Rechnungsstellung vor. Wie im Herbsthaushalt 2025 (Autumn Budget 2025) angekündigt, wird ab April 2029 verpflichtendes e-Invoicing eingeführt. Damit müssen Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis bei Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) elektronisch in einem strukturierten Format ausgestellt werden.
Die neue Verpflichtung ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung im Vereinigten Königreich. Mit der Einführung standardisierter elektronischer Rechnungen verfolgt die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) das Ziel, die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz von Geschäftstransaktionen zu steigern.
E-Invoicing-Pflicht UK: Was Sie jetzt wissen müssen
Die britische Regierung hat bestätigt, dass die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2G-Transaktionen ab April 2029 gelten wird. Dieser Entscheidung ging eine öffentliche Konsultation voraus, die HMRC und das Department for Business and Trade (DBT) im Februar 2025 eingeleitet hatten. Dabei wurde untersucht, wie E-Invoicing standardisiert und in britischen Unternehmen sowie im öffentlichen Sektor breiter eingeführt werden kann.
Derzeit ist e-Invoicing bei B2B-Transaktionen im Vereinigten Königreich weitgehend freiwillig. Unternehmen können Rechnungen über verschiedene elektronische Systeme austauschen, während herkömmliche Rechnungsformate, darunter Papierrechnungen und PDF-Dokumente, weiterhin weit verbreitet sind.
Die E-Rechnungspflicht ab April 2029 wird diesen Ansatz ändern. Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis, die unter die neue Gesetzgebung fallen, müssen dann in einem vorgegebenen elektronischen Format ausgestellt werden. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Rechnungssysteme strukturierte elektronische Rechnungen gemäß den künftigen Anforderungen erstellen und austauschen können.
Für viele Unternehmen besteht einer der wichtigsten erwarteten Vorteile darin, dass die manuelle Rechnungsverarbeitung reduziert wird. Eine stärkere Automatisierung soll zudem die Rechnungsverarbeitung beschleunigen und die Effizienz von Zahlungsvorgängen verbessern. Darüber hinaus erwartet die britische Regierung, dass die Umstellung die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften verbessert und Verwaltungsfehler reduziert.
Die genauen technischen Standards, Austauschmechanismen und detaillierten Implementierungsanforderungen stehen noch nicht endgültig fest. HMRC arbeitet mit Unternehmen und Branchenvertretern an einer Roadmap für die Umsetzung, die voraussichtlich zusammen mit dem Budget 2026 veröffentlicht wird.
Welche Anforderungen gelten derzeit?
Obwohl die landesweite B2B-E-Invoicing-Pflicht erst 2029 in Kraft tritt, wird E-Invoicing bereits in Teilen des britischen öffentlichen Sektors eingesetzt. Im Rahmen der bestehenden Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe müssen öffentliche Auftraggeber, die unter den Public Procurement Act 2023 fallen, elektronische Rechnungen gemäß der Norm EN 16931 empfangen können.
Darüber hinaus sind Lieferanten, die mit NHS Supply Chain zusammenarbeiten, bereits verpflichtet, elektronische Rechnungen über das Peppol-Netzwerk auszutauschen. Daher ist die NHS-Compliance ein wichtiger Aspekt für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an den Gesundheitssektor liefern.
Diese bestehenden Anforderungen stellen jedoch keine allgemeine E-Invoicing-Pflicht für alle Unternehmen im Vereinigten Königreich dar. Mit der Einführung der Vorgabe für 2029 wird sich die Nutzung strukturierter elektronischer Rechnungen im gesamten Land daher deutlich ausweiten.
Wie funktioniert das Peppol-Netzwerk?
Eines der zentralen Ziele der britischen E-Invoicing-Reform ist die Einführung eines standardisierten und interoperablen Ansatzes für den Austausch elektronischer Rechnungen. Das neue System wird voraussetzen, dass Rechnungen mithilfe von strukturierten Daten ausgestellt werden. Dadurch können die Rechnungsinformationen ohne manuelle Eingriffe automatisch vom Finanz- oder ERP-System des Empfängers verarbeitet werden.
Im Juni 2026 kündigte die britische Regierung an, dass das Peppol-Netzwerk als zentrale Interoperabilitätsinfrastruktur für das künftige E-Invoicing-System des Landes dienen soll.
Peppol ermöglicht Unternehmen den Austausch standardisierter elektronischer Dokumente über zertifizierte Dienstleister, sogenannte Access Points. Beim herkömmlichen 4-Corner-Modell verbinden sich sowohl der Lieferant als auch der Käufer mit ihrem jeweiligen Access Point. Diese ermöglichen den sicheren Austausch elektronischer Rechnungen zwischen den jeweiligen Systemen. Das Modell unterstützt die Interoperabilität zwischen verschiedenen ERP-Systemen und Dienstleistern und ist daher besonders für international tätige Unternehmen relevant.
Obwohl Peppol bereits eine etablierte Lösung für den elektronischen Rechnungsaustausch ist, hat die britische Regierung noch nicht bestätigt, ob das Netzwerk für die Anforderungen ab April 2029 verpflichtend vorgeschrieben wird.
Neben der technischen Infrastruktur spielt auch die Stammdatenqualität eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der künftigen E-Invoicing-Anforderungen. Korrekte und vollständige Kunden- und Lieferantendaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie Rechnungsreferenzen sind entscheidend für die Erstellung strukturierter elektronischer Rechnungen und deren erfolgreichen Austausch zwischen Unternehmen.
Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Stammdaten und Rechnungsprozesse überprüfen, um mögliche Lücken vor Inkrafttreten der neuen Anforderungen zu erkennen. Eine hohe Stammdatenqualität kann dazu beitragen, Validierungsfehler bei Rechnungen zu vermeiden, Verzögerungen bei der Verarbeitung zu reduzieren und den Übergang zum verpflichtenden E-Invoicing zu unterstützen.
Wie sieht der Zeitplan für E-Invoicing im Vereinigten Königreich aus?
Datum | Entscheidendes Ereignis |
Februar 2025 | HMRC und das Department for Business and Trade (DBT) starten eine öffentliche Konsultation zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing). |
November 2025 | Die britische Regierung kündigt die verpflichtende Einführung von E-Invoicing ab April 2029 an. |
Juni 2026 | Peppol wird als zentrale Interoperabilitätsinfrastruktur für das E-Invoicing im Vereinigten Königreich angekündigt. |
Budget 2026 | Geplante Veröffentlichung der offiziellen Roadmap für die Umsetzung. |
Bis Ende 2027/2028 | Geplante Veröffentlichung umfassender Leitlinien, technischer Spezifikationen, Standards und Rechtsvorschriften. |
April 2029 | Die verpflichtende E-Rechnung wird für alle betroffenen B2B- und B2G-Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis eingeführt. |
Was ist mit dem Digital Reporting im Vereinigten Königreich?
Die Einführung von verpflichtendem E-Invoicing ist Teil der umfassenderen Strategie des Vereinigten Königreichs zur Modernisierung der Steuerverwaltung und zur Verbesserung der Qualität von Finanzdaten. Das Land hat bereits Making Tax Digital (MTD) eingeführt, das Unternehmen im Anwendungsbereich dazu verpflichtet, digitale Aufzeichnungen zu führen und Umsatzsteuererklärungen über kompatible Software einzureichen. Mehr über Making Tax Digital und den SAP MTD VAT Connector erfahren.
Verpflichtendes E-Invoicing ergänzt diese digitale Transformation, indem strukturierte Rechnungsdaten umfassender verfügbar gemacht und deren Genauigkeit verbessert werden.
Wie PIKON Sie unterstützen kann
PIKON hat ein Competence Center für E-Invoicing & Tax Reporting aufgebaut, das länderspezifische gesetzliche Anforderungen weltweit und deren Auswirkungen auf Ihr SAP-System analysiert. Dadurch können wir sicherstellen, dass Ihr SAP-System und Ihre Geschäftsprozesse den jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Unser Expertenteam verbindet fundiertes SAP-Know-how mit tiefgehendem Wissen über End-to-End-Prozesse, rechtliche Anforderungen und technische Vorgaben in der Slowakei sowie in vielen anderen Ländern. Diese Erfahrung haben unsere Beraterinnen und Berater in zahlreichen SAP-Document-&-Reporting-Compliance- und lokalen Implementierungsprojekten weltweit gesammelt. Beispiele hierfür sind SDI in Italien, SII in Spanien, CFDI und Complemento de Pago in Mexiko, E-Invoicing in Frankreich, XRechnung und ZUGFeRD in Deutschland, E-Invoicing und E-Archive in der Türkei, DIAN in Kolumbien, MyDATA in Griechenland und viele weitere Anforderungen. Darüber hinaus haben wir eigene SAP Compliance Add-ons für MTD VAT in Großbritannien und die VAT Whitelist in Polen entwickelt, um unseren Kunden jeweils die bestmögliche Lösung anbieten zu können.
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Web Meeting zu E-Invoicing UK
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