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Türkei: Updates für E-Invoicing (e-Fatura) ab Juli 2022

Haben Sie die Neuerungen in der Türkei für die legalen Anforderungen in der elektronischen Rechnungsstellung mitbekommen? Ab Juli 2022 treten neue Anforderungen in Kraft. Hierzu werde ich gleich mehr berichten.

Unser letzter Blogartikel, der sich mit den rechtlichen Anforderungen in der Türkei beschäftigt „Türkei: E-Invoicing/ E-Archive, E-Delivery, E-Ledger mit SAP“ ist von Mitte 2020. Die Begriffe e-Faktura/E-Invoicing, e-Ledger & e-Delivery wurden hier bereits erklärt.

In den letzten 2 Jahren hat die Türkei die Bruttoumsatzgrenzen, ab der Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind, nach und nach gesenkt. Außerdem wurden neue Branchen verpflichtet, zukünftig das e-Invoicing (zu türkisch: e-fatura) zu nutzen.

Laut einer erhobenen Studie von 2021 des European Center for digital competitiveness liegt die Türkei bei der Digitalisierung im G20 Ländervergleich auf Platz 5. Im geschäftlichen Bereich entwickelt sich die Türkei immer mehr Richtung Digitalisierung. Schritt für Schritt weitet sich die Verpflichtung zur e-Faktura in der Türkei aus. Die Bruttoumsatzgrenzen werden von Jahr zu Jahr geringer. Zusätzlich nutzen auch immer mehr Klein- und mittelständige Unternehmen in der Türkei das e-Invoicing System auf freiwilliger Basis. Denn auch diese haben festgestellt, dass es einfacher ist mit einem Klick ihre Dokumente an Kunden sowie, an die Finanzbehörde zu versenden.

Auch die Behördengänge von Privatpersonen werden landesweit digitalisiert und einfacher gestaltet.

Im nächsten Abschnitt zeige ich Ihnen die geänderten Anforderungen ab 01. Juli 2022.

Geänderte Anforderungen für E-Faktura und E-Ledger in der Türkei ab Juli 2022 - branchenunabhängig

Am 22.01.2022 wurde in der 31727. Ausgabe des türkischen Amtsblatts (Resmi Gazete) unter Nr. 535 veröffentlicht, dass Änderungen für legale Anforderungen ab 1. Juli 2022 bzw. ab nächstem Jahr in Kraft treten. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Änderungen.
Die Updates, die für alle Branchen gelten in tabellarischer Forma dargestellt

Für alle Unternehmen in der Türkei, die steuerpflichtig sind und die Bruttoumsatzgrenze im Jahr 2020 oder 2021 von 4.000.000 TL erreicht haben, sind ab 01. Juli 2022 verpflichtet die e-Faktura zu nutzen und ab 01. Januar 2023 das e-Ledger.

Die Bruttoumsatzgrenze wird für alle Unternehmen für das Jahr 2022 nochmal reduziert auf 3.000.000 TL. Unternehmen, die diese Grenze erreichen, müssen ab 1. Juli 2023 die e-Faktura nutzen und ab 01. Januar 2024 das e-Ledger.

Dies gilt auch für Unternehmen die mit der Herstellung, Einfuhr oder Lieferung von bestimmten Gütern, die im Steuergesetz unter der Liste I sowie III der Türkei aufgeführt sind, handeln. Die Unternehmen die für ihre Tätigkeit eine Lizenz von der EPDK (Republic of Turkey Energy Market Regulatory Authority) erhalten haben und auch die bestimmten Güter, die in dem Steuergesetz genannt sind, herstellen oder importieren, müssen ab den 4. Monat des Lizenzerhalts die e-Faktura nutzen.

Vermittler und Händler von Obst und Gemüse haben eine 3-monatige Übergangszeit die vom türkischen Staat gewährt wird, um die technischen Voraussetzungen für das e-Faktura System bereitzustellen.

Geänderte Anforderungen für E-Faktura und E-Ledger in der Türkei ab Juli 2022 für die unterschiedlichen Branchen

In den folgenden Tabellen sieht man die Änderungen für die jeweiligen Branchen.

Kauf, Verkauf und Leasing von Immobilien und Kraftfahrzeugen:

Updates der Bruttoumsatzgrenzen für E-Fatura und E-Ledger in der Türkei ab 2022 für die Branchen Immobilien, KFZ und Onlinehandel in tabellarischer Übersicht

Unternehmen, die mit Kraftfahrzeugen oder Immobilien handeln (An- und Verkauf oder Leasing), sind ab 1. Juli 2022 verpflichtet die e-Faktura zu nutzen, wenn sie im Jahr 2020 oder 2021 einen Bruttoumsatz von mehr als 1.000.000 TL erwirtschaftet haben. Und ab 1. Januar 2023 sind sie zusätzlich zur Nutzung des e-Ledgers verpflichtet.

Diese Bruttoumsatzgrenze ist für das Jahr 2022 halbiert. Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind und dieses Jahr 500.000 TL Bruttoumsatz erreichen, sind daher ab Juli 2023 verpflichtet die e-Faktura zu nutzen und ab Januar 2024 das e-Ledger.

Onlinehandel (branchenübergreifend)

Updates der Bruttoumsatzgrenzen für E-Fatura und E-Ledger in der Türkei ab 2022 für die Branchen Immobilien, KFZ und Onlinehandel in tabellarischer Übersicht

Unternehmen die Online-Shops betreiben und im Jahr 2020 oder 2021 eine Bruttoumsatzgrenze von 1.000.000 TL erreicht haben, müssen ab Juli 2022 die e-Faktura verpflichtend nutzen. Und ab Januar 2023 das e-Ledger.

Die Bruttoumsatzgrenze beträgt 2022 noch 500.000 TL. Das bedeutet, dass diese Unternehmen nächstes Jahr, ab Juli 2023 die e-Faktura nutzen müssen und ab Januar 2024 das e-Ledger.

Hotels und Unterkünfte

Update E-Fatura und E-Ledger in der Türkei: Pflichten für Hotels und Unterkünfte

Hotels und Unterkünfte die eine Betriebsgenehmigung vom türkischen Ministerium für Kultur & Tourismus oder von Gemeinden haben, sind ab Juli 2022 ohne Bruttoumsatzgrenze verpflichtet die e-Faktura zu nutzen und ab Januar 2023 das e-Ledger.

Hotels und Unterkünfte die ihre Betriebsgenehmigung erst nach der Veröffentlichung des 31727. türkischen Amtsblatt (Resmi Gazete) erhalten, also nach 22.01.2022, müssen bis zum Anfang des 4. Betriebsmonats die e-Faktura nutzen. Diesen Unternehmen wird eine Übergangszeit geboten, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Eisen- und Stahlhandel (Hersteller, Importeur, Exporteur)

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Alle Unternehmen, die im Eisen- oder Stahlhandel tätig sind, unabhängig davon, ob sie Hersteller, Importeur oder Exporteur sind, haben ohne eine Bruttoumsatzgrenze die Verpflichtung ab Juli 2022 die e-Faktura und das e-Delivery zu nutzen.

Verpflichtung zur e-Delivery (branchenunabhängig)

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Erklärung: Alle Unternehmen, egal welcher Branche, die im Jahr 2021 die Bruttoumsatzgrenze von 10.000.000 TL erreicht haben, müssen ab Juli 2022 das e-Delivery nutzen. Dies gilt für auch für den Umsatz in 2022. Sofern bei Ihnen die Bruttoumsatzgrenze erreicht wurde, sind Sie verpflichtet ab Juli 2023 das e-Delivery zu nutzen.

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Mit unserem Kompetenzzentrum für rechtliche Anforderungen sind wir Ihr strategischer Partner, der dafür sorgt, dass Ihr SAP-System und Ihre Geschäftsprozesse den unterschiedlichen länderspezifischen rechtlichen Anforderungen weltweit langfristig gerecht werden. Wir verfügen über ein Expertenteam, das SAP-Expertise und fundiertes Wissen über den rechtlichen End-to-End-Prozess und die technischen Anforderungen der verschiedenen türkischen Vorschriften für die elektronische Einreichung von Umsatzsteuer-Daten wie E-Invoicing, E-Delivery, E-Archive Invoicing und E-Ledger vereint. Gemeinsam mit Ihnen analysieren und definieren wir das für Sie bestmögliche, zukunftssichere SAP-Lösungsszenario und implementieren dieses in kürzester Zeit unter Einhaltung des vorab vereinbarten Budgets und gemäß Ihren spezifischen Wünschen und Anforderungen.

Wir behalten neue und sich ändernde gesetzliche Anforderungen stets im Blick und informieren unsere Kunden, sobald Handlungsbedarf besteht. Denn weitere Änderungen an den Verordnungen in der Türkei sind zu erwarten.

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Über den Autor
Lale Sunal
Lale Sunal
Lale Sunal war SAP ERP Consultant bei der PIKON Deutschland AG in Saarbrücken mit Fokus auf dem Modul SAP Sales & Distribution. Außerdem war sie im Competence Center for Legal Requirements tätig.

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