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Griechenland führt e-Delivery für Waren- und Materialtransporte ein

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Nach der Einführung von eBooks und E-Rechnungen über die myDATA-Plattform weitet die griechische Regierung ihre Digitalisierungsbemühungen nun auch auf die Überwachung des Warenverkehrs aus. Diese nächste Phase, bekannt als e-Delivery (elektronische Zustellung) oder e-CMR, führt neue Anforderungen für die digitale Nachverfolgung transportierter Waren ein und sorgt so für noch mehr Kontrolle und Transparenz in der Lieferkette.

Eine bedeutende gesetzliche Neuerung zur digitalen Überwachung von Warenbewegungen wurde am 6. August 2024 von der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) in Griechenland bekannt gegeben. Diese neue Regelung gilt sowohl für den inländischen als auch den internationalen Warentransport in Griechenland und wird in zwei Phasen umgesetzt.

Umsetzungszeitplan

Phase A – Gültig ab dem 2. Juni 2025:

Diese Phase gilt für:

  • Unternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 200.000 € (basierend auf der Einkommenssteuererklärung)
  • Unternehmen (unabhängig vom Jahresumsatz), die in folgenden Bereichen tätig sind:
    • Arzneimittel und medizinische Verbrauchsmaterialien
    • Energieprodukte (z. B. Kraftstoffe)
    • Baustoffe und Baumaterialien
    • Produktion, Standardisierung und Vermarktung von Oliven und Olivenöl

Phase B – Gültig ab dem 1. Dezember 2025:

Diese Phase erweitert die Verpflichtungen auf:

  • Alle übrigen Unternehmen
  • Unternehmen mit Sitz in Griechenland, die einen Bruttojahresumsatz von über 5 Millionen Euro haben und als Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen deren ERP-Systeme nutzen.

Die wichtigsten Anforderungen pro Phase

Highlights der Phase A: Digitale Ausstellung und Übermittlung von Versanddokumenten

  • Ausstellung von Warenbegleitdokumenten (z. B. Lieferscheine, Kombidokumente aus Rechnung und Lieferschein sowie interne Werksumlagerungen) muss einen QR-Code enthalten, der die erfolgreiche Übermittlung an die myDATA-Plattform bestätigt.
  • Übermittlung von Transportdaten (z. B. Lieferscheine, Ausgangsrechnungen und interne Bestandsumlagerungen) an myDATA sowie Benachrichtigung der Empfänger.
  • Überwachung des Transports durch QR-Code-Scans der Begleitdokumente, die eine Echtzeitkontrolle ermöglichen.

Erweiterungen in Phase B: – Digitale Überwachung von Warenbewegungen, Umladungen und Lieferungen

  • Vollständige digitale Nachverfolgung komplexer Transportabläufe, einschließlich Mehrfachladungen und nachträglicher Verladevorgänge.
  • Der Wareneingang wird durch QR-Code-Scans bestätigt, wodurch die Transaktionen abgeschlossen werden können.
  • Der Empfänger muss die erhaltenen Waren sowohl quantitativ als auch qualitativ validieren. Etwaige Abweichungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach Versand der Waren an myDATA gemeldet werden.
  • XML-Meldungen müssen folgende Informationen enthalten:
    • Angaben zu den beteiligten Parteien (z. B. Spediteur, Käufer)
    • Zugehörige Dokumente
    • Materialcodes gemäß der EU-Kombinierten Nomenklatur (CN) Verordnung 2658/87

Zuständigkeit für die Einreichung

Die Verantwortung für die Erstellung und Einreichung von elektronischen Zustellungsdokumenten kann je nach den Gegebenheiten der Lieferung variieren:

  • Der Eigentümer der Waren muss die Lieferung an myDATA melden, wenn die Waren aus seinen eigenen Einrichtungen versendet werden.
  • Der Drittlogistikanbieter (3PL) muss die Lieferung an myDATA melden, wenn die Waren aus seinem Lager versendet werden und er die Bestände sowie die Begleitdokumente verwaltet.
  • Der griechische Empfänger der Waren muss die Lieferung an myDATA melden, wenn die Waren von einem ausländischen Lieferanten geliefert wurden, der nicht den griechischen E-Zustellungsanforderungen unterliegt. Die Meldung muss spätestens bis zum 20. des Monats nach Ausstellung der Lieferdokumente erfolgen.

In jedem Fall müssen die Waren spätestens fünf Tage nach der Einreichung des E-Zustellungsdokuments bei myDATA versendet werden.

Von den E-Delivery-Pflichten ausgenommen sind:

  • Transaktionen von Landwirten im Rahmen des speziellen Mehrwertsteuersystems
  • Gelegentliche Verkäufe durch öffentliche oder private Angestellte
  • Waren, die über kontinuierliche Fließnetzwerke bewegt werden, Werkzeuge für Techniker und Bestattungsdienstleistungen

SAP DRC-Konformität für griechische E-Zustellungsdokumente

Wie bei jeder gesetzlichen Anforderung bringt auch die Einhaltung der griechischen E-Delivery Richtlinien einige technische und prozessbezogene Herausforderungen für Ihr Unternehmen und Ihr SAP-System mit sich. Aus technischer Sicht benötigen Sie eine Lösung, die die erforderlichen Daten aus Ihrem SAP-System extrahieren, in die erforderliche XML-Datei umwandeln und die generierte XML-Datei an die zentrale Plattform der griechischen Steuerbehörde (myDATA) übermitteln kann.

Um Unternehmen bei der Erfüllung der neuen griechischen Anforderungen für E-Zustellungsdokumente zu unterstützen, bietet SAP die Lösung SAP Document and Reporting Compliance (SAP DRC) an (Lizenz: SAP Document and Reporting Compliance, on-premise). Diese Lösung ermöglicht die Erstellung, Einreichung und Überwachung elektronischer Zustellungsdokumente im Einklang mit den griechischen Vorschriften.

Was SAP DRC besonders wertvoll macht, ist die benutzerfreundliche Oberfläche und die hohe Flexibilität. Die Lösung unterstützt eine Vielzahl internationaler Compliance-Anforderungen, darunter türkische E-Delivery, rumänisches E-Transport, SDI Italien sowie myDATA e-Books und E-Rechnungen in Griechenland.

Das Herzstück von SAP DRC ist das eDocument Cockpit – eine zentrale SAP-Transaktion, die es den Nutzern ermöglicht, alle Compliance-Prozesse in verschiedenen Ländern von einem einzigen Ort aus zu verwalten und zu überwachen. Egal, ob Sie E-Zustellungen in Griechenland oder ähnliche Anforderungen in anderen Ländern umsetzen müssen – SAP DRC bietet eine skalierbare, zukunftssichere Lösung.

Prozessablauf für E-Lieferscheine in Griechenland in SAP DRC

Die folgende Grafik zeigt die End-to-End-Schritte, die in SAP DRC implementiert werden, um die Einhaltung der griechischen Vorschriften zur Überwachung von Warenbewegungen (E-Zustellungsdokumente) sicherzustellen.

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  1. Automatische Erstellung des eDocument
    Sobald Sie einen SAP-Lieferschein in Ihrem SAP ECC oder SAP S/4HANA-System buchen, wird im Hintergrund automatisch ein zugehöriges SAP eDocument im SAP eDocument Cockpit (EDOC_COCKPIT-Transaktion) erstellt. Während der Einrichtung können Sie festlegen, ob die Erstellung des E-Zustellungsdokuments beim Buchen des Lieferbelegs oder beim Warenausgang ausgelöst werden soll.
  2. Echtzeitübermittlung an myDATA
    Um die Anforderungen für die Echtzeitübermittlung und die Generierung des myDATA-Authentifizierungs-QR-Codes zu erfüllen, muss die Einreichung an myDATA aus einem standardmäßigen SAP-Druckprogramm heraus erfolgen, das zum Erstellen des Lieferscheins verwendet wird. SAP stellt dafür zwei Standard-Druckprogramme zur Verfügung:
    • J_2GLPPDL für SD-Lieferungen
    • J_2GLPPMM für MM-Dokumente
  3. Umwandlung in XML-Format
    Aus dem Druckprogramm heraus wird das elektronische Zustelldokument an das SAP Application Interface Framework (AIF) übergeben, das die Umwandlung der Dokumentdaten in das von der griechischen Steuerbehörde (IAPR) geforderte XML-Format übernimmt.
  4. Datenübertragung an SAP Cloud Integration (CPI)
    Das XML-Dokument wird dann an SAP Cloud Integration (CPI) weitergeleitet. SAP CPI verarbeitet das XML und sendet es an die myDATA-Plattform der IAPR. Nach erfolgreichem Eingang verarbeitet und speichert die myDATA-Plattform den Lieferschein und sendet rechtlich relevante Daten zurück, darunter:
    • UID (Unique Document ID)
    • MARK (Eindeutige Registrierungsnummer)
    • myDATA-Authentifizierungs-URL
  5. Rückmeldung an das eDocument Cockpit
    Diese Rückmeldedaten werden über SAP CPI zurück an das eDocument Cockpit übermittelt, wo sie im elektronischen Dokument gespeichert werden. Der Status des Prozesses wird entsprechend aktualisiert.
  6. Druck des QR-Codes
    Wenn das Zustelldokument akzeptiert wurde, ruft das Druckprogramm die UID, MARK und die Authentifizierungs-URL ab und druckt den entsprechenden QR-Code auf den Lieferschein.

Wie PIKON Sie bei Ihrem Compliance-Projekt in Griechenland unterstützt

Bei PIKON haben wir ein strategisches Competence Center für gesetzliche Anforderungen eingerichtet. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre SAP-Systeme und Geschäftsprozesse langfristig die unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Vorgaben weltweit erfüllen. Dazu gehört auch die Einhaltung der komplexen griechischen Vorschriften für die elektronische Übermittlung umsatzsteuerrelevanter Daten, wie E-Rechnungen, E-Zustellung und E-Books.

Unser Team besteht aus Experten, die tiefgehende SAP-Kenntnisse mit umfassendem Verständnis der rechtlichen Anforderungen und technischen Spezifikationen kombinieren. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre aktuelle Systemlandschaft, definieren die bestmögliche, zukunftssichere SAP-Lösung und setzen diese schnell und budgetgerecht um – exakt auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt.

Wenn Sie mehr Informationen zur Einhaltung der griechischen E-Delivery-Richtlinien in SAP (oder zu anderen E-Regulierungen) wünschen oder Fragen haben, klicken Sie einfach auf den Button und fordern Sie ein Web-Meeting an. Alternativ können Sie auch einen Kommentar im Kommentarbereich hinterlassen – ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Webmeeting Legale Anforderungen

Bei Fragen oder wenn Sie erfahren möchten, wie PIKON Ihnen bei Ihrem Business Case helfen kann, schreiben Sie uns gerne einen Kommentar in das entsprechende Feld am Ende des Artikels oder fordern Sie ein Web-Meeting an. Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen!

Tanja Nikolaus
Tanja Nikolaus
Customer Success Manager

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Über den Autor
Hanna Makuch
Hanna Makuch
Hanna Makuch ist SAP ERP Consultant bei PIKON Benelux in Genk, Belgien. Neben ihrem Schwerpunkt auf den Modulen Finanzen und Controlling ist sie auch in verschiedene Legal Requirement Projekte involviert.

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